TE Bvwg Erkenntnis 2020/12/21 W124 2152996-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.12.2020
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Entscheidungsdatum

21.12.2020

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch


W124 2152996-1/44E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , XXXX , XXXX und XXXX zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 55, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9 FPG als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.



Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:

I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

Am selben Tag gab er im Rahmen seiner Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes an, er sei afghanischer Staatsangehöriger, sei in der afghanischen Provinz Ghazni geboren und habe im Herkunftsstaat in der Provinz XXXX gelebt. Seine Erstsprache sei Dari. Weder in Österreich, noch in seinem Herkunftsstaat oder einem Drittstaat habe er Angehörige. Bereits vor zwei Jahren habe er Afghanistan verlassen wollen und sei in den Iran geflüchtet, wo er jedoch von der Polizei aufgegriffen und nach Afghanistan abgeschoben worden sei. Vor drei Monaten sei er aus Afghanistan über den Iran, die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien nach Österreich geflüchtet.

Zu seinen Fluchtgründen führte er an, er habe in Baghlan für das Militär gearbeitet und sei am Heimweg ständig von den Taliban kontrolliert worden. Sein Leben sei in Gefahr gewesen, da er aus XXXX stamme und daher von den Taliban verfolgt worden sei. Im Fall der Rückkehr drohe ihm die Todesstrafe.

I.2. Am XXXX erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt), im Zuge welcher er angab, er sei gesund und nehme keine Medikamente. Im Verfahren habe er wahrheitsgemäße Angaben gemacht, es sei auch protokolliert und rückübersetzt worden. Die Angaben zu seinem Alter sowie zum Alter seiner Eltern seien jedoch nicht korrekt. Er sei 24 Jahre alt, das genaue Datum kenne er nicht.

Er könne seine Armeekarte, seine „Kabul Bank“-Karte sowie eine Bestätigung über die Ausbildung in der Armee vorlegen. Er habe von XXXX bis XXXX eine Grundausbildung in Kabul gemacht. Die Unterlagen habe ihm sein Bruder per Post geschickt. Einen Reisepass habe er nie besessen.

Zu seiner Person führte er an, er gehöre der Volksgruppe der Hazara an und bekenne sich zur schiitischen Glaubensrichtung des Islams. Der BF sei ledig und habe keine Kinder. Im Herkunftsstaat habe er neun Jahre die Grundschule besucht und sei in der Folge als Bauarbeiter sowie als Soldat tätig gewesen. Insgesamt habe er zwei Jahre für das Militär gearbeitet. Befragt, wer für die Familie gesorgt habe, führte er an, sein Vater habe auch gearbeitet. Sein Bruder im Iran habe überdies Geld geschickt. Ein weiterer Bruder arbeite ebenso in Afghanistan. In den letzten 15 Jahren habe er gemeinsam mit seiner Familie in der Stadt XXXX gelebt. Jetzt würden dort noch seine Eltern sowie sein Bruder und dessen Frau leben. Neben den bereits genannten Angehörigen lebe noch eine Tante väterlicherseits in XXXX . Mit seiner Familie pflege er circa einmal pro Woche Kontakt. Ihre wirtschaftliche Situation sei gut gewesen, seine Familie berichte aber, dass die Sicherheitslage immer schlimmer werde. Seine Flucht habe er mit seinem Ersparten finanziert.

Zu seinen Fluchtgründen führte der BF an, er habe Afghanistan verlassen, da es für ihn als Angehörigen der Armee sehr gefährlich gewesen sei. Die Taliban würden Leute anhalten und kontrollieren. Wenn sie erfahren hätten, dass er für die Armee arbeite, hätten sie ihm den Kopf abgeschnitten. Sie hätten auch Spione im Verteidigungsministerium. Folglich hätten sie Zugang zu den Daten und Fingerabdrücken der Soldaten. Nur anhand der Fingerabdrücke würden sie wissen, dass der BF Armeeangehöriger sei. Dies seien alle Gründe, mehr könne er nicht angeben. Auf Nachfrage, ob er von persönlichen Vorfällen oder Erlebnissen berichten könne, gab er an, er wolle keine Lügengeschichten erzählen. Er habe die Heimat verlassen, da er Angst gehabt habe, erwischt zu werden. Von XXXX bis XXXX sei er für die Armee tätig gewesen. Nur bei der Ausbildung sei er in Kabul gewesen, danach habe er in Baghlan gearbeitet. Zum Dienstgrad führte er an, er sei „Zabet“ (gewöhnlicher Soldat, Charge) gewesen. Befragt, welche Ausbildung er habe, führte er an, er sei mit der M16 unterwegs gewesen. Wenn er frei gehabt habe, sei er nachhause in eine andere Provinz gefahren. Das sei für ihn sehr gefährlich gewesen. Den Militärdienst habe er nicht gekündigt, er sei einfach nicht mehr hingegangen. Im Fall der Rückkehr würde er auch aus diesem Grund Probleme bekommen. Er würde gezwungen werden, wieder einzutreten. Nach Beendigung des Militärdienstes habe er in seiner Heimatprovinz als Bauarbeiter zu arbeiten begonnen, manchmal sei er aber auch weiter weggefahren. Dabei sei er nicht von den Taliban kontrolliert worden. Sechs Monate nach dem Verlassen des Militärs sei er von Afghanistan in den Iran ausgereist, sei jedoch wieder nach Afghanistan abgeschoben worden. Anschließend habe er sich nur zwei oder drei Monate in Afghanistan aufgehalten. Er habe zuhause gelebt und es habe keine Vorfälle gegeben.

Auslöser für die Flucht sei gewesen, dass er sich unsicher gefühlt habe. Im Fernsehen habe er mitbekommen, dass seine Kameraden getötet worden seien. Im Fall der Rückkehr fürchte er, von den Taliban getötet zu werden. Ferner würde ihn die Regierung zwingen, neuerlich als Soldat zu arbeiten. Befragt, ob er gemerkt habe, dass die Regierung nach ihm suche, antwortete er: „Nein, aber der Vertreter aus der Gegend wurde von der Armee beauftragt, bei mir zuhause nach mir zu suchen“. Zu diesem Zeitpunkt sei er bereits im Iran gewesen. Sein Vater habe gesagt, er sei nicht zuhause. Seitens der staatlichen Behörden drohe ihm einerseits, dass er ein Jahr Militärdienst leisten müsse; andererseits bestehe auch die Möglichkeit, dass man ihn verhafte, weil er sich geweigert habe.

Im Zuge der Einvernahme legte der BF folgende Unterlagen (in Kopie) vor:

?        Bestätigung der Niederösterreichischen Volkshochschulen vom XXXX über die Teilnahme an Deutschkursen im Zeitraum XXXX ;

?        Bankkarte, welche auf den Namen „ XXXX “ lautet und auf welcher als „Typ“ des Kontos „GOVT Salary Account“ sowie als Ministerium das „Ministry of Defense“ angeführt ist;

?        Bestätigung über die militärische Grundausbildung (ohne Übersetzung);

?        Militärausweis, ausgestellt am XXXX ( XXXX ) mit Gültigkeit bis XXXX ( XXXX ).

I.3. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie betreffend die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt. Gegen ihn wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Ferner wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Als Frist für die freiwillige Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis Abs. 3 FPG zwei Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt IV.).

I.4. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid vom BF vollinhaltlich wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und Rechtswidrigkeit des Inhalts angefochten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der BF im Fall der Rückkehr als Angehöriger der afghanischen Nationalarmee Verfolgung von den Taliban fürchte, zumal er aus ihrer Sicht ein politischer Gegner sei. Ihm drohe daher Verfolgung aus religiösen und politischen Gründen. Aus den Länderberichten gehe hervor, dass regierungsfeindliche Kräfte systematisch und gezielt Zivilsten angreifen würden, die tatsächlich oder vermeintlich die afghanische Regierung, die afghanische Zivilgesellschaft oder die internationale Gemeinschaft in Afghanistan unterstützen würden oder mit diesen verbunden seien. Die afghanischen Sicherheitskräfte würden zunehmend in gezielten Kampagnen angriffen werden. Sie würden zu den Hauptzielen regierungsfeindlicher Gruppierungen zählen. In der Folge wurde auszugsweise auf verschiedene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die sich mit der Gefährdung von Personen, die für die afghanischen Sicherheitskräfte tätig gewesen sind, auseinandersetzen. Abschließend wurde festgehalten, dass dem Beschwerdeführer ausgehend von den Länderberichten und der Judikatur des BVwG der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen sei. Sollte dem BF der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt werden, sei ihm jedenfalls der Status des subsidiär Schutzberechtigten zu gewähren. Die belangte Behörde sei davon ausgegangen, dass es dem BF zumutbar sei, sich neuerlich in XXXX anzusiedeln. Insoweit die Behörde begründend ausführt, die islamische Glaubensgemeinschaft in aller Welt sei grundsätzlich bestrebt, Schutz- und Unterkunftssuchende zu beherbergen, so verkenne sie den notorisch bekannten und besonders ausgeprägten Konflikt in Afghanistan zwischen Angehörigen der sunnitischen und schiitischen Glaubensrichtung. Entgegen der Ausführungen könne der BF auch nicht auf Unterstützung von Angehörigen derselben Volksgruppe vertrauen. In weiterer Folge wurden verschiedene Medienberichte betreffend die Sicherheitslage in XXXX auszugsweise zitiert. Abschließend wurde festgehalten, dass bei der Erlassung einer Rückkehrentscheidung die Integration des BF in Österreich zu berücksichtigen gewesen wäre.

I.5. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.

I.6. Mit Schreiben vom XXXX übermittelte das Bundesamt das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom XXXX , Zl. XXXX , mit welchem der BF wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs. 2a SMG unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde.

I.7. Am XXXX fand eine mündliche Beschwerdeverhandlung unter Beziehung eines Dolmetschers für die Sprache Dari sowie eines länderkundigen Sachverständigen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Das Bundesamt verzichtete bereits mit Beschwerdevorlage auf die Teilnahme an einer Beschwerdeverhandlung.

Im Zuge der Verhandlung wurden folgende Unterlagen in Kopie in Vorlage gebracht:

?        Schreiben der iranisch-christlichen Gemeinde vom XXXX (Beilage./A);

?        Kursbestätigung vom XXXX (Beilage/B.);

?        Bestätigung, dass der BF beim Militär war (Beilage./C);

?        Bestätigung vor, dass der BF in der Zeit vom XXXX bis XXXX im Rathaus gearbeitet hat (Beilage./D);

?        Teilnahmebestätigung von XXXX vom XXXX (Beilage./E);

?        ÖSD Zertifikat A1, dass der BF am XXXX abgeschlossen hat (Beilage./F).

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

[…]

BF: Ich bin kerngesund.

[…]

BF: Ich bin in der Provinz Ghazni geboren, im Distrikt XXXX , den Namen des Dorfes kenne ich nicht. Dann habe ich in der Provinz XXXX , im XXXX und XXXX , XXXX , gelebt.

R: Wie lange haben Sie an Ihrer Geburtsadresse gelebt?

BF: Höchstens zwei Jahre. Im Alter von zwei Jahren sind wir dann von dort weggezogen.

R: Geben Sie bitte chronologisch an, in welchen Orten, Städten Dörfern, etc. sie in welchen Zeiträumen gelebt haben?

BF: Wie ich schon gesagt habe, bin ich in Ghazni geboren. Mit zwei Jahren sind wir dann nach XXXX gezogen. Wie sind zu dieser oben genannten Adresse in XXXX gezogen. Am Anfang hatte die Gasse und die Häuser dort keine Nummer. Später sind diese dann dazugekommen. Ich habe so lange an dieser Adresse gelebt, bis ich Afghanistan verlassen habe.

R: Mit wem haben Sie an der von Ihnen angegeben Adresse gelebt?

BF: Mit meinem Vater, meiner Mutter und zwei Brüdern von mir.

R: Wie heißen Ihre Brüder und wie alt sind sie?

BF: Einer von ihnen heißt XXXX , er ist 26 Jahre alt. Der andere heißt XXXX und ist 28 Jahre alt.

R: Wo halten sich Ihre Brüder auf?

BF: XXXX ist im Iran und XXXX ist in Afghanistan, in XXXX .

R: Wohnt Ihr Bruder an der von Ihnen angegeben Adresse?

BF: Ja.

R: Wie geht es Ihren Bruder der in XXXX lebt?

BF: Bei ihm ist eine Hand verbrannt. Als ich Afghanistan verlassen habe, war er ledig, aber jetzt seit einem oder eineinhalb Jahren ist er verheiratet.

R: Wie oft sind Sie mit Ihrem Bruder in XXXX in Kontakt?

BF: Früher war der Kontakt sehr intensiv, aber seit acht oder neun Monaten, in der Zeit in der ich in die Kirche gehe, habe ich ihn gebeten, den Kontakt zu vermeiden.

R: Warum?

BF: Weil er der Meinung war, dass ich ein Christ wäre.

R: Wie geht es Ihrer Mutter und Ihrem Vater?

BF: Jetzt weiß ich von ihnen nichts, bei meinem letzten Kontakt, der vor acht oder neun Monaten war, ging es ihnen gesundheitlich nicht gut, weil sie schon alte Leute sind.

R: Wie viel Brüder hat Ihr Vater?

BF: Ich habe keinen Onkel väterlicherseits. Ich habe eine Tante väterlicherseits.

R: Wie viele Brüder hat Ihre Mutter?

BF: Sie hat einen Bruder.

R: Wie viele Cousins und Cousinen mütterlicherseits haben Sie?

BF: Ich habe keine Tante mütterlicherseits, aber ich habe einen Cousin mütterlicherseits, nämlich der Sohn des Bruders meiner Mutter.

R: Wo leben Ihre Verwandten?

BF: Mein Onkel mütterlicherseits lebt im Iran, meine Tante lebt an der genannten Adresse.

R: An der von Ihnen genannten Heimatadresse?

BF: Sie lebt zwar im selben Ort, lebt aber an einer anderen Adresse.

R: Wie weit wohnt Ihre Tante von Ihrem Elternhaus entfernt?

BF: Es ist in der Nähe ca. fünf bis sieben Minuten zu Fuß.

R: Wo lebt Ihr Cousin?

BF: Er lebt auch im Iran.

R: Wie bestreitet Ihr Bruder, der in Ihrem Elternhaus lebt, seinen Unterhalt?

BF: Er arbeitet als Maurer.

R: Seit wann?

BF: Er hat mit 15 Jahren diese Tätigkeit begonnen.

R: Sind die Angaben, die Sie bei der Polizei bzw. beim BFA gemacht haben, richtig und halten Sie diese weiter aufrecht?

BF: Bei meiner ersten Einvernahme bei der Polizei, hat man mich ein Jahr jünger geschrieben, als ich bin. Ich habe das bei meiner Einvernahme beim BFA zwar gesagt, aber trotzdem ist auf meiner Karte das Datum verzeichnet, welches zu Beginn bei der Polizei protokolliert wurde.

R: Welcher Volksgruppe bzw. Religion gehören Sie an?

BF: ich bin ein Christ und bin Hazara.

R: Haben Sie Ihre Religion in Afghanistan ausgeübt?

BF: Nein, in Afghanistan war ich kein Christ, sondern Schiitischer Moslem.

R: Haben Sei Ihre Religion praktiziert?

BF: Ich habe bis zu meinem 18 Lebensjahr gebetet, aber danach nicht mehr.

R: Wann haben Sie Afghanistan verlassen, in welchen Alter?

BF: Zum ersten Mal habe ich Afghanistan im Jahr XXXX verlassen, beim zweiten Mal im Jahre XXXX .

R: Wie alt waren Sie, als Sie das erste Mal Afghanistan verlassen haben und wie alt waren Sie beim zweiten Mal?

BF: Beim ersten Mal war ich 20 Jahre alt und beim zweiten Mal 21 Jahre alt.

R: Wann konkret haben Sie das erste Mal Afghanistan verlassen und wann sind Sie zurückgekehrt, nachdem Sie das erste Mal Afghanistan verlassen haben?

BF: Das genaue Datum kann ich nicht genau sagen, weil ich mich nicht daran erinnere. Ich war ca. ein Jahr im Iran, dann bin wieder abgeschoben worden.

R: In welchen Monat sind Sie nach Afghanistan abgeschoben worden?

BF: Ich erinnere mich nicht daran, der Grund ist, dass ich viel gereist bin.

R: Welche Jahreszeit war es, als Sie Afghanistan verlassen haben?

BF: Ich denke im sechsten oder siebten Monat des Jahres XXXX .

R: Wann sind Sie wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

BF: Wieder im sechsten oder siebten Monat im Jahr XXXX .

R: Wann konkret haben Sie dann das zweite Mal Afghanistan verlassen?

BF: Ich erinnere mich nicht daran.

R: In welcher Jahreszeit haben Sie Afghanistan das zweite Mal verlassen?

BF: Ich erinnere mich nicht.

BF wird auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen.

BF: Ich sage deshalb nichts, weil wenn ich ein Datum sage würde, obwohl ich es nicht weiß, würde es für mich problematisch werden.

R: Deshalb sollen Sie ja eine Jahreszeit angeben. Es handelt sich dabei um einen Zeitraum.

BF: Ich erinnere mich tatsächlich nicht, ich will auch nicht lügen.

SV: Wie lange haben Sie den Militärdienst abgeleistet?

BF: Zwei Jahre.

R: In welchen Zeitraum?

BF: Grundsätzlich hätte ich von XXXX – XXXX dienen sollen, aber ich habe im Jahr XXXX Afghanistan verlassen.

R: In welchen Jahr haben Sie als Soldat bzw. Ihre Tätigkeit beim Militär, Ihrer Zeitrechnung nach, begonnen?

BF: Ich kann es nur in der österreichischen Zeitrechnung sagen.

BF wird darauf hingewiesen, dass er bereits beim BFA Angaben darüber in seiner Zeitrechnung gemacht hat.

BF wird erneut auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen.

BF: Es ist nicht mein Ziel jemanden für dumm zu verkaufen. Ich habe deshalb die österreichische Zeitrechnung in Erinnerung, weil es kurz vor meiner Einvernahme war. Ich habe es versucht es in Erinnerung zu behalten.

R: Sie haben diesbezüglich eine Angabe am XXXX dazu gemacht. Ich will jetzt wissen in welchen Zeitraum Sie Ihren Militärdienst, Ihrer Zeitrechnung nach abgeleistet haben.

BF: Ich weiß es nicht, ob ich unter Stress bin oder ich es vergessen habe. Der Herr kann auf meine Karte schauen. Ich habe es vergessen, ich habe die afghanische Zeitrechnung überhaupt vergessen.

R: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie?

BF: Ich habe zwar keine offizielle Ausbildung gehabt, aber ich habe Maurerei gelernt. Ich bin in der Baubranche sehr gut. Ich bin neun Jahre in die Schule gegangen.

R: Was ist das Fundament, der Muslime Ihres Glaubens? Auf was basiert es?

BF: Ich weiß nicht sehr viel vom Islam.

R: Was ist der Koran?

BF: Ich weiß nur, dass der Koran im Herz von Mohammed, Friede sei mit Ihm, offenbart worden ist.

R: Haben Sie während Ihres Aufenthaltes in Afghanistan jemals eine Mosche besucht?

BF: Ja.

R: Haben Ihre Eltern oder Sie zuhause einen Koran besessen?

BF: Ja, meine Eltern haben einen Koran gehabt.

R: Haben Sie darin gelesen oder Ihre Eltern?

BF: Ich und meine Mutter nicht, aber mein Vater schon.

R: Wer hat den Koran geschrieben?

BF: Mohammed, der Friede sei mit ihm.

R: Auf was basiert der christliche Glaube? Was ist das Fundament aller christlicher Religionen?

BF: Können Sie mir die Frage noch einmal stellen?

R wiederholt die Frage

BF: Die Liebe, die Rettung, Toba (D erklärt, wenn ich als Person eine Sünde begehe und es bereue, dafür Bete ich zum allmächtigen Gott, um es mir zu verzeihen).

R: Wie viele Gebote kennt das Christentum?

BF: Es gibt zehn Gebote.

R: Wo stehen diese zehn Gebote.

BF: Ich weiß nicht, in welchem Kapitel des Buches, es steht.

R: Von welchen Buch reden Sie jetzt?

BF: Damit meine ich die Bibel.

R: Wie heißt das achte Gebot?

BF: Ich habe es von der Zahl 1 – 10 auswendig gelernt, bitte Frage Sie mich so.

R: Wann haben Sie Ihre Tätigkeit als Soldat begonnen und diese beendet?

BF: Ich sagte XXXX habe ich begonnen und XXXX hätte es beendet werden sollen.

R: Die Frage war aber nicht, wann Sie etwas beenden hätten sollen, sondern wann Sie etwas beendet haben.

BF: Ich habe zwei Jahre Dienst geleistet und nicht mehr.

R: Wann haben Sie also Ihren Militärdienst beendet?

BF: Im Jahr XXXX .

R: Wann genau?

BF: Ich weiß es nicht genau, aber es war im dritten oder vierten Monat im Jahr XXXX .

R: Was haben Sie nach dem dritten oder vierten Monat XXXX gemacht?

BF: Ich war vielleicht fünf oder sechs Monate in XXXX .

R: Was haben Sie dort gemacht?

BF: Ich war in der Baubranche tätig. Ich habe Fließen gelegt und ich habe mit Gips gearbeitet.

R: Bei wem haben Sie da gearbeitet?

BF: Mit meinem Bruder und mit meinem Vater.

R: Welcher genauen christlichen Kirche oder christlichen Gemeinde gehören Sie an?

BF: Ich bin Protestant.

R: Welcher genaueren christlichen Kirch bzw. Gemeinde gehören Sie an?

BF: Ich habe es in Farsi gelernt: das heißt Freikirche.

R: Warum sind Sie konkret zu dieser Freikirche gegangen und nicht zu einer anderen christlichen Kirche bzw. Gemeinde?

BF: Weil in dieser Kirche in meiner Muttersprache gesprochen wird.

R: Warum sind Sie aber konkret zu dieser Kirche bzw. Gemeinde gegangen? Was hat Sie bewegt dort hinzugehen?

BF: Ein Freund von mir, der in meinem Heim gelebt hat, ist in diese Kirche gegangen. Am Anfang wusste ich davon natürlich nichts.

R: Was hat Sie bewogen in diese Kirche zu gehen? Warum nicht eine katholische oder baptistische usw.?

BF: Am Anfang wusste ich davon nichts, ich wusste nur, dass es die christliche Religion gibt. Als ich in der Kirche war, habe ich gelernt, dass es eine katholische Kirche gibt und es gibt die Zeugen Jehovas und es gibt Mormonen.

R: Warum gehen Sie aber genau in diese Kirche?

BF: Weil es am Anfang für mich nicht wichtig war, welche Richtungen vom Christentum es gibt. Für mich war das Wichtigste, dass ich an Jesus Christus glaube.

R: Es beantwortet, aber nicht die Frage warum Sie genau diese Kirche besuchen. An Jesus Christus können Sie in jeder anderen Kirche auch glauben.

BF Ich kannte keine anderen Richtungen.

R: Haben Sie sich, bevor Sie sich entschlossen haben, dort hinzugehen, grundsätzlich mit dem Christentum auseinandergesetzt? Und wenn ja, wie haben Sie das gemacht?

BF: Vier Monate bevor ich in diese besagte Kirche gegangen bin, habe ich mich damit beschäftigt. Ich habe meinen Freund darüber gefragt.

R: Was haben Sie Ihren Freund in diesen vier Monaten über das Christentum gefragt?

BF: Ich fragte ihn z.B. warum sagt man im Christentum zum Jesus Christus Gott. Er sagt mir, weil er der Sohn Gottes ist. Dann fragte ich ihn, warum man im Christentum, Jesus als Sohn Gottes bezeichnet. Er sagte mir, dass Jesus Christus körperlich gesehen nicht der Sohn Gottes ist, aber vom Geist her, hat der liebe Gott seinen Geist in Jesus Christus eingehaucht.

R: Was feiern die Christen zu Weihnachten?

BF: Das Geburtsdatum von Jesus Christus.

R: Welche Ausbildung haben Sie denn als Soldat in Afghanistan genossen?

BF: Wir haben gelernt, wie man mit der Waffe umgeht.

R: Das ist keine richtige Antwort. Ich will wissen wie die Ausbildung abgelaufen ist.

BF: Wir haben gelernt, wie man Wache hält, wie man Krieg führt.

R: Was haben Sie für eine Ausbildung gemacht bevor Sie Ihren Dienst angetreten haben?

BF: Ich habe keine Ausbildung gehabt.

R: Haben Sie den Militärdienst sofort ohne Ausbildung angetreten?

BF: Es war nur wichtig, dass man lesen und schreiben kann.

R: Warum war es wichtig, dass man nur lesen und schreiben kann?

BF: Weil ich dort Zabet werden wollte und diese Zeit hat man als 1-U bezeichnet.

R: Haben Sie den Militärdienst sofort ohne Ausbildung angetreten?

BF: Ja, ohne Ausbildung.

R: Ist das in Afghanistan so üblich, dass man ohne Ausbildung sofort den Militärdienst antritt?

BF: Ja, das ist der Fall.

R: Welchen militärischen Rang und Titel haben Sie bekleidet?

BF: Mein Rang war A-6. Früher hat der Titel Zabet geheißen, jetzt heißt es Breadman. Auf Dari heißt Breadman „Stellvertretender Parakmeschr“.

R: Wie hat Ihre Einheit geheißen, der Sie angehört haben?

BF: Ich erinnere mich daran nicht.

R: Wie lange waren Sie bei dieser Einheit?

BF: Sie (D) fragen so, dass ich Sie nicht verstehe.

D gibt an, dass er dem BF daraufhin gesagt hat, dass er nicht derjenige ist, der die Fragen stellt, sondern der Richter stellt die Fragen.

R: Wie lange waren Sie jetzt bei dieser Einheit?

BF. Ein Jahr.

R: Bei welchen Einheiten waren Sie?

BF: Ich war zwar dieses besagte Jahr in einem Kandak, aber in verschiedenen Einheiten.

R: Was ist ein Kandak?

BF: Ein Kandak besteht aus vier „Tolai“, jeder Tolai besteht aus 400 Personen.

R: Wie hat dieser Kandak bzw. Tolai geheißen, dem Sie angehört haben?

BF: Der Kandak hat Nummer 6 geheißen und der Tolai Nummer 4.

R: Waren Sie in der Zeit Ihres Militärdienstes, immer bei Kandak 6 Tolai 4?

BF: Ja, ganze Zeit.

R: Wo waren Sie genau stationiert als Sie bei Kandak 6 Tolai 4 waren.

BF: Am Anfang war ich in XXXX .

R: Wo genau?

BF: Ich war in der XXXX von XXXX .

R: Wie hat Ihr Dienst vom Intervall ausgeschaut? Wie lange haben Sie Dienst gehabt, wie lange haben sie frei gehabt?

BF: An offiziellen Tagen haben wir immer Dienst geleistet, das heißt jede Woche bis Donnerstagmittag, den Freitag haben wir immer frei gehabt.

R: Wo haben Sie sich an Ihrem freien Tag aufgehalten?

BF: Ich war im besagten XXXX , ich war immer im Campus drinnen.

R: Wo war der Campus, wo Sie da drinnen gewesen sind?

BF: Der Campus war in XXXX .

R: Wo hat sich dieser Campus örtlich befunden?

BF: Mit Campus meine ich jenen Block, in dem wir gelebt haben.

R: Wo hat sich der Block befunden, in dem Sie gelebt haben?

BF: Was ist damit gemeint?

D antwortet dem BF, dass der R die genaue Örtlichkeit dieses Campus bzw. Blocks wissen will.

R wiederholt die Frage.

BF: In XXXX gibt es viele Blocks. Ich denke es war im Westen XXXX .

R: Wie lautete die genaue Adresse des Blocks in XXXX , in dem Sie untergebracht worden sind?

BF: Es gibt dort viele Blocks.

R: Wie lautet die Adresse von XXXX ?

BF: Ich denke XXXX liegt im Westen von XXXX . Es ist so, dass wenn Sie XXXX nennen, weiß jeder wo das liegt.

Die Verhandlung wird um 13:00 Uhr unterbrochen und um 13:40 Uhr fortgesetzt.

R: Kennen Sie das achte Gebot?

BF: Ich habe nach der Nummer gelernt.

R: Ich frage Sie ob Sie das achte Gebot kennen.

BF: Stehle nicht oder raube nicht.

R: Wie lautet jetzt die genaue Adresse von XXXX ?

BF: Ich gebe ihnen ein Beispiel, sie treffen einen Freund in Wien und schlagen ihm vor, dass er mit ihnen nach XXXX fährt.

R: Ich möchte jetzt die genaue Adresse wissen.

BF: ich kenne diese Einheit XXXX unter dem Namen

XXXX , deren Adresse weiß ich nicht.

R: Ist es Ihnen gegenüber während Ihres Aufenthalts in Afghanistan zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

BF: Als ich meinen Dienst geleistet habe, ja. Es ist ein Ort namens XXXX , es gab dort eine kriegerische Auseinandersetzung gegen die Taliban, sonst ist nicht viel passiert.

R wiederholt die Frage.

BF: Nein.

R: Wo liegt der Ort XXXX ?

BF: XXXX gehört der Provinz Baghlan an, das ist in der Nähe der Stadt XXXX .

R: Waren Sie bei der Auseinandersetzung mit den Taliban dabei?

BF. Ja, ich war auch dabei.

R: Was haben Sie dort gemacht?

BF: Erstens habe ich als Wachmann eine Rolle gespielt und natürlich habe ich auch Richtung Feind geschossen.

R: Kennen Sie das Gebot du sollst nicht lügen und halten Sie sich daran?

BF: Ja, kenne ich und ich versuche es.

R: Was heißt Sie versuchen es?

BF: Das heißt, soweit ich kann versuche ich nicht zu lügen.

R: Ist das so die Interpretation des Gebotes der Kirche der Sie jetzt angehören?

BF: Nein, das ist meine persönliche Meinung zu diesem Gebot.

R: Beim BFA haben Sie am XXXX zu der Frage in diesem Zusammenhang, ob Sie von persönlichen Erlebnissen und Vorfällen berichten könnten, gesagt, dass Sie keine Lügengeschichten erzählen möchten und die Heimat verlassen hätten, weil Sie Angst gehabt hätten erwischt zu werden. Von irgendwelchen direkten Auseinandersetzungen mit den Taliban haben Sie nichts erwähnt. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

BF: Ich wurde damals gefragt, ob ich von den Taliban bedroht worden wäre, meine Antwort war, dass ich von den Taliban nicht bedroht worden sei.

R: Wie lange haben Sie sich noch in Afghanistan aufgehalten, nach dem Sie Ihren Militärdienst beendet haben?

BF: Ca. Fünf bis sechs Monaten war ich in Afghanistan. Ich war in XXXX .

R: Wo genau, bei Ihrem Elternhaus?

BF: Ja.

R: Ist es in der Zeit, in dem Sie sich in Ihrem Heimatort befunden haben, zu konkreten Vorfällen Ihnen gegenüber gekommen?

BF: Nein.

R: Was haben Sie in diesen fünf – sechs Monaten, in Ihrem Heimatort gemacht?

BF: Ich war im Baubereich tätig.

R: Wie war in diesen fünf, sechs Monaten Ihr Tagesablauf?

BF: Ich ging um acht zur Arbeit und kam um 18;00 Uhr zurück.

R: Was haben Sie nach 18:00 Uhr gemacht?

BF. Ich war zuhause.

R: Warum haben Sie Ihre Heimat eigentlich verlassen?

BF: Weil es die Möglichkeit gab, dass ich von der Seite des Staates erwischt worden wäre.

R: Was haben Sie in diesen fünf bis sechs Monaten Ihres verbleibenden Aufenthaltes in Afghanistan gemacht, um nicht vom Staat erwischt zu werden?

BF: Um ein Beispiel zu nennen, wenn etwas offiziell zum Kauf notwendig gewesen wäre, habe ich das vermieden.

R: Was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssen?

BF: Ich habe sowohl vor dem Staat Angst, als auch vor den Taliban und ich habe auch keinen Platz zuhause mehr.

R: Warum haben Sie Angst vor dem Staat?

BF: Man hat am Anfang meine Fingerabdrücke genommen und so gesehen, sobald ich dort ankomme, werden Sie mich auch finden können.

R: Sind Sie in den fünf bis sechs Monaten, nachdem Sie Ihren Militärdienst nicht mehr ausgeübt haben vom Staat in irgendeiner Art und Weise aufgesucht worden?

BF: Solange ich dort zuhause war, nein, aber als ich in den Iran gefahren bin, hat man uns aufgesucht.

R: Woher haben Sie die Information?

BF: Mein Vater hat mich angerufen.

R: Welche Telefonnummer hat Ihr Vater?

BF: Ich habe es aufgezeichnet, aber auswendig kann ich das nicht.

BF ist nicht der Lage, die Nummer seines Vaters anzugeben und führt, dass er diese auf diesem Handy nicht gespeichert hätte.

R: Warum haben Sie Angst vor den Taliban?

BF: Diese Fingerabdruckaufnahme, die der Staat hat, haben auch die Taliban.

R: Woher wissen Sie das?

BF: Als ich in Afghanistan war, wurde mir das gesagt.

R: Wer soll Ihnen das gesagt haben?

BF: Alle sagten das.

R an SV: Haben Sie weitere Fragen?

SV: Nein.

R: Frage auf Deutsch: Sprechen und verstehen Sie Deutsch?

BF (auf Deutsch): Ein bisschen.

R: Frage auf Deutsch: Gehen Sie in Österreich einer Arbeit nach?

BF: Ich verstehe nicht.

R: Frage auf Deutsch. Wo sind Sie untergebracht?

BF (auf Deutsch): „Ich habe Stress und kann nicht sprechen Deutsch.“

R: Frage auf Deutsch: Sind Sie verheiratet?

BF (auf Deutsch): Nein, ich bin ledig.

R: Frage auf Deutsch: Haben Sie Kinder?

BF (auf Deutsch): Nein.

R: Frage auf Deutsch: Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

BF (auf Deutsch): Wie bitte noch einmal?

R wiederholt die Frage.

BF (auf Deutsch): Ich versteh nicht.

R: Frage auf Deutsch: Beschreiben Sie mir Ihren typischen Alltag, vom Aufstehen bis zum Bett gehen.

BF (auf Deutsch): Ich versteh nicht.

R: Frage auf Deutsch: Gehen Sie in Österreich irgendwelchen Hobbies nach?

BF (auf Deutsch): Nein.

R: Frage auf Deutsch: Haben Sie in Österreich einen Freundeskreis?

BF (auf Deutsch): „Österreichisch“ (?)

R: Beschreiben Sie mir Ihren Alltag, vom Aufstehen bis zum Bett gehen.

BF: Zwei Tage pro Woche habe ich einen Deutschkurs. An den Tagen, an denen ich einen Deutschkurs habe, wache ich um 08:00 Uhr auf. Von 09:00 – 11:00 Uhr dauert der Deutschkurs. Dann esse ich etwas zu Mittag. Manchmal gehe ich Fußball spielen, besonders wenn das Wetter mitspielt. Dann komme ich vom Fußballplatz zurück, mache mir etwas zum Abendessen. Nach dem Abendessen gehe ich gegen 23:00 Uhr schlafen.

R: Was machen Sie in der Zeit zwischen dem Essen und dem Schlafen gehen?

BF: Ich bin in meinem Zimmer, spiele mit dem Handy oder plaudere mit den Kollegen, manchmal lerne ich auch.

R: Was lernen Sie dort?

BF: Manchmal lerne ich Deutsch, manchmal lese ich das heilige Buch.

R: Was ist Ihre Lieblingsstelle im heiligen Buch?

BF: Johannes Kapitel 3, Vers 16: „Der Gott hat die Welt so geliebt, dass er seinen eigenen Sohn geschickt hat und damit die Sünden der anderen verziehen wird. Damit Jesus Christus mit dem Fluss seines Blutes, die Verzeihung der Sünden der anderen Menschen wegnimmt.“ Mit den anderen Menschen sind jene Menschen gemeint, die an Jesus Christus glauben.

R: Seit wann besuchen Sie Ihre Kirche?

BF: Seit Juni vorigen Jahres.

BF wird auf sein Entschlagungsrecht hingewiesen.

R: Warum haben Sie Drogen verkauft?

BF: Ich habe dringend Geld gebraucht, weil ich ging in dieser Zeit zum Fitnesscenter.

R: Was sagt Ihre Kirche zum Verkauf von Drogen? Wie steht Sie dazu?

BF: Es ist zwar von Christentum nichts gesagt worden, dass Handel mit Haschisch und anderen Drogen verboten wäre, aber es ist von der Seite des Gesetzes verboten.

R: Ist es Ihrer Religion nach erlaubt mit Drogen zu handeln?

BF: Ich habe damit nicht gemeint, dass es erlaubt ist.

R: Was sagt jetzt Ihre Kirche zum Drogenverkauf?

BF: Es ist etwas Illegales, es ist verboten.

R: Sagt das jetzt der Staat oder die Kirche?

BF: Ich denke beides.

R: Sie wissen es oder Sie glauben es?

BF: Ich weiß es.

R: Warum haben Sie dann Drogen verkauft, wenn Sie wissen, dass es nach Ihrer Religion nach verboten ist?

BF: Der Mensch kann sich irren, der Mensch kann einmal in die Irre gehen.

R: Haben Sie einen Freundeskreis in Österreich? Gehören Österreicher Ihrem Freundeskreis an? Und wenn ja, wie heißen diese mit Vor- und Familienamen?

BF: Meistens kenne ich die Freunde mit Vornamen.

R: Geben Sie mir bitte die genaue Adresse Ihrer beiden Freunde an?

BF: Deren genaue Adresse weiß ich nicht, ich weiß nur, dass sie in XXXX leben.

R: Wie oft haben Sie diese beiden Freunde besucht?

BF: Beim Fußball spielen treffen wir uns. Manchmal kommen Sie zu uns, in unser Heim.

R: Haben Sie eine Lebensgefährtin/Lebensgefährten?

BF: Nein.

R: Leiden Sie an irgendwelchen schweren Krankheiten oder nehmen Sie Medikamente?

BF: Nein.

R: Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

BF: Ich schlafe manchmal und ich gehe manchmal hinaus.

R: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder Club oder dergleichen?

BF: Nein, ich bin kein Mitglied, obwohl ich Fußball spiele.

Übersetzt wird die Beilage C, diese lautet:

Das Ministerium für die nationale Verteidigung (oben angeführt), dritte Person im Verteidigungsministerium, Die Abteilung der Ausbildungen von der Akademie der XXXX .

Bestätigung für den Kurs der XXXX    Registriernummer (IUT-196)
Die Zeit der Ausbildung (33)

Es wird bestätigt, dass der XXXX , der Sohn von XXXX , am XXXX (entspricht nach SV XXXX ) der Akademie für die XXXX beigetreten ist und hat er am XXXX (entspricht nach SV XXXX ) diese erfolgreich abgeschlossen und wird hiermit bestätigt.

Unterschrift

Der Chef der Ausbildung der Akademie für XXXX .

(Oberst XXXX )

R an SV kann auf Grund der heutigen Angaben in der Verhandlung und den Angaben des BF, beim BFA bzw. Polizei und den vom BF vorgelegten Unterlagen, davon ausgegangen werden, dass der BF beim afghanischen Militär gewesen ist?

SV:

Zu den Angaben des BF betreffend seine Tätigkeit bei der afghanischen Armee:

1. Die Angaben des BF, dass er einen Militärdienst bei der afghanischen Armee gemacht hätte und dort einen Rang des Unteroffiziers mit der Bezeichnung „Breadman bzw. Bridman“ getragen hätte, entsprechen aus folgenden Gründen nicht den Tatsachen in Afghanistan überein:

Der BF hat der Behörde eine Bestätigung einer Militärakademie vorgelegt, wonach er für zwei Monate in der Zeit vom XXXX bis XXXX eine Unteroffizier Ausbildung genossen haben soll.

Der BF hat heute in der Verhandlung angegeben, dass er keine Ausbildung gemacht hat, sondern sofort den Militärdienst als Unteroffizier angetreten hätte. Ein Unteroffizier kann nur jemand werden, der eine Ausbildung in einer der dafür vorgesehenen Ausbildungszentren absolviert hat.

2. Zum Diensteinheit „ XXXX “ und deren Adresse:

Dieser Armeecorps, XXXX ist im Distrikt XXXX in der Nähe XXXX stationiert und nicht in der Stadt XXXX . XXXX ist ein Distrikt der Provinz XXXX und XXXX ist die Provinzhauptstadt der Provinz Balkh.

Wenn jemand in einer Militäreinheit dient und sogar, wie der BF heute behauptet hat, dass er in einer anderen Provinz im Einsatz gewesen ist, müsste er auf alle Fälle erwähnen können, wo genau seine Einheit stationiert gewesen ist und wie die genaue Adresse dieser Einheit gelautet hat. Auf alle Fälle kann ein Unteroffizier der „ XXXX die genaue Adresse dieser Armeecorps angeben.

3. Zum Militärrang, den der BF ausgesprochen hat, nämlich Breadman (Bridman, SV):

Wenn ein Student der Militärakademie nach dreijährigem Studium zum Offizier gekürt wird, bekommt er als erstes in aufsteigender Reihenfolge zuerst den niedrigen Militärrang Bridman, dann den nächsten höheren Rang Duahem-Bridman, später den Rang des Lomlay-Bridmans = Leutnant (Officer Cadet) des zweiten und ersten Grades. (Hierzu möchte ich auf die Internetadresse https://www.proprofs.com/flashcards/story.php?title=dari-101-military-related-word--afghan-army hinweisen)

Seit dem Ausbildungsprogramm der Amerikaner werden Personen mit 12 Klassen-Schulabschluss auch in kurzen Ausbildungszeiten, mindestens 6 Monate zum Offizier ausgebildet, die solche Titel wie Bridmans bekommen. Sie sind keine Unteroffiziere, Bridmals, sondern Offiziere mit dem Militärrang wie Bridman.

Ein Unteroffizier bekommt nach seiner Ausbildung den Rang Bridmal und nicht den Bridman. Unteroffiziere werden kein dreirädriges Studium absolvieren, sondern höchstens einen 6-monatigen Ausbildungskurs.

R: Wollen Sie dazu etwas sagen?

BF: Es gibt Bridmal und Bridman. Die Bridman sind diejenigen die studieren, aber der Bridmal ist jener, der nach einer kurzen Ausbildung als Unteroffizier bezeichnet werden kann. Damit meine ich, dass ich das Wort „Ausbildung“ nicht verstanden habe.

D gibt auf die Frage des R, ob er das Wort „Ausbildung“ in die Sprache Dari übersetzt an, dass er dies so übersetzt hat, dass jemand der nur zwei Jahre die Schule in Afghanistan besucht hat, dies verstehen muss.

D: Ich habe es ihm so übersetzt, dass das Wort „Ausbildung“ bedeutet: das wenn jemand, egal was für einen Beruf oder ein Studium oder eine Arbeit anfangen will, diese Zeit, die er für die Vorbereitung des Studiums oder Arbeit usw. braucht, in Deutsch „Ausbildung“ genannt wird.

[…]

I.8. Am XXXX fand eine weitere mündliche Beschwerdeverhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Dari und eines länderkundigen Sachverständigen statt. Das Bundesamt hat an der Verhandlung nicht teilgenommen.

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie bis jetzt beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben?

BF legt mehrere Fotos vor, die dem BF in einer Uniform zeigen.

R: Wieso legen Sie erst jetzt die Fotos vor, nachdem wir bereits eine Verhandlung am XXXX durchgeführt haben bzw. Sie auch vor dem BFA die Möglichkeit hatten entsprechende Unterlagen vorzulegen?

BF: Ich wusste nicht, dass diese Fotos von Bedeutung sein könnten. Als ich das erfahren habe, habe ich sie mitgenommen.

R: Gibt es noch abschließende Unterlagen?

BF: Nein, nur alte Unterlagen, die haben Sie schon.

[…]

R: Sie haben mir ein Schreiben der XXXX vom XXXX vorgelegt. Warum haben Sie dies vorgelegt?

BF: Damit möchte ich sagen, dass ich Christ geworden bin und die Kirche besuche.

R: Welche Kirche besuchen Sie genau?

BF: Iranische christliche Kirche in Wien.

R: Wo?

BF: XXXX .

R: Ist das die einzige iranische Gemeinde in Wien?

BF: Ich kenne nur diese Kirche. Möglicherweise gibt es auch andere.

R: Sie haben sich dieser Kirche zugewandt, da werden Sie doch wissen, welche und wie viele Gemeinden es gibt?

BF: Möglicherweise gibt es auch andere. Ich besuche nur diese Kirche und kenne auch nur diese Kirche.

R: Was hat Sie bewogen konkret in diese iranische christliche Kirche zu gehen und nicht in eine andere?

BF: Weil man dort Farsi spricht und ich verstehe diese Sprache. Deshalb.

R: Es gibt in Wien aber auch andere Kirchen in denen man Farsi und Dari spricht bzw. Übersetzungen vorgenommen werden. Warum haben Sie gerade diese iranische christliche Kirche ausgesucht?

BF: Weil ein Freund von mir diese Kirche besucht hat. Ich habe die Adresse von ihm bekommen. Und habe mich auch an diese Kirche gewandt.

R: Wie heißt Ihr Freund mit vollen Namen und besucht Ihr Freund diese Kirche noch?

BF: Mein Freund heißt XXXX . Er besucht noch immer diese Kirche.

R: War das der einzige Beweggrund diese Kirche auszuwählen?

BF: Ja, weil in dieser Kirche Farsi gesprochen wird und ich die Adresse von meinem Freund bekommen habe und er auch diese Kirche besucht.

R: Wie haben Sie sich, bevor Sie diese Kirche besucht haben, mit dem Christentum auseinandergesetzt?

BF: Ich habe meinem Freund Fragen gestellt, die sich mir gestellt haben. Dann habe ich die Kirche besucht und habe noch mehr erfahren.

R wiederholt die Frage. Warum haben Sie sich konkret mit dem Christentum auseinandergesetzt und nicht mit einer anderen Religion wie zB Buddhismus oder Hinduismus?

BF: Weil ich christliche Menschen gesehen habe, die die Wahrheit sagen und die Gebote einhalten.

R: Wann haben Sie diese christlichen Menschen gesehen und wie haben Sie diese Menschen erkannt, bevor Sie in diese Kirche gegangen sind?

BF: Ich habe meine Deutschkurslehrerin kennengelernt, meinen Unterkunftgeber und andere Mitarbeiter, sie sind alle Christen.

R: Woher wissen Sie, dass dies alle Christen sind?

BF: Weil sie es selbst gesagt haben.

R: Welcher konkreten Glaubensrichtung gehören diese an?

BF: Das weiß ich nicht so genau. Denn in diesem Deutschkurs wurde jeder gefragt, welcher Religion er angehören würde. Ich wurde auch gefragt. Ich sagte, dass ich Moslem bin und habe dann meine Lehrerin gefragt, welcher Religion sie angehöre. Sie meinte, sie sei Christin.

R: Haben Sie sie dann näher befragt, welcher Richtung sie angehört, nachdem Sie sagen Sie haben Interesse am Christentum?

BF: Nein, ich habe sie nicht näher gefragt. Der Umgang hat mir einfach gefallen.

R: Wie sind Sie im Gespräch mit Ihrem Unterkunftgeber gekommen?

BF: Ich war im Büro, weil ich mein Wochengeld holen wollte. Es gab diesbezüglich eine Diskussion, so fand ich heraus, dass er Christ ist.

R: Erklären Sie das bitte näher.

BF: Ich war im Büro, um mein Geld zu holen. Es waren noch zwei weitere Freunde dabei, einer war XXXX . Bevor ich aber ins Büro kam, hat die Diskussion schon begonnen. Ich kam hinzu und war 2-3 Minuten dort. In diesen 2-3 Minuten habe ich erfahren, dass mein Unterkunftgeber Christ ist.

R: Wie sind Sie auf das Thema gekommen, dass der Unterkunftgeber sagt „Ich bin Christ“?

BF: Ich war am Anfang der Diskussion nicht dabei.

R: Wie viele Monate vorher hat sich diese Diskussion abgespielt, bevor Sie dann in die Kirche gegangen sind?

BF: Ca. 3-4 Monate davor.

R: Haben Sie zu diesem Zeitpunkt schon Interesse am Christentum gehabt?

BF: In diesen 3-4 Monaten habe ich recherchiert bzw. meinen Freund gefragt, was Christentum überhaupt ist.

R: Haben Sie sich dann auch mit Ihrem Unterkunftgeber über das Christentum unterhalten?

BF: Nein.

R: Warum nicht?

BF: Weil er Deutsch spricht und ich spreche nicht so gut Deutsch.

R: Wissen Sie, wie viele Richtungen es im Christentum gibt?

BF: Die wichtigen Zweige sind 3. Katholiken, Protestanten und Jehova, Mormonen.

R: Gibt es bei den Protestanten, Katholiken mehrere Richtungen?

BF: Weitere Informationen habe ich nicht.

R: Haben Sie sich mit diesen Dingen beschäftigt, nachdem Sie Interesse am Christentum hatten? Wie viele Religionen, Zweige es gibt?

BF: Über andere Zweige eher weniger. Ich habe mich viel eher für den Zweig interessiert, dem ich angehöre.

R: Haben Sie mehrere Informationen eingeholt, um sich ein Bild von den verschiedenen Religionen zu machen, bevor Sie sich dann für eine konkrete Religion entscheiden?

BF: Nein.

R: Warum haben Sie sich dann speziell mit dem Christentum beschäftigt, abgesehen von Ihrem Freund?

BF: Es gab auch andere Gründe, z.B. im Islam heißt es, dass Jesus ein Prophet Gottes sei und im Christentum heißt es, dass Jesus Gottes Sohn sei.

R: Welche Beweggründe hat es für Sie persönlich gegeben sich mit dem Christentum ausei

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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