RS Vwgh 1949/5/12 0031/47

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Veröffentlicht am 12.05.1949
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb
BAO §303 Abs1 litb

Rechtssatz

Wurde eine Partei dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogen, so war sie unverschuldeterweise außerstande, eine ihr bekannte Tatsache in diesem Verfahren geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1947000031.X04

Im RIS seit

16.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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