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VwGGNorm
AVG §71 Abs1 lita implizitBeachte
Rechtssatz
Der Partei kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden, wenn eine Frist durch ein Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten der Partei versäumt wurde, es sei denn, es läge Verschulden auf Seiten der Partei selbst vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000265.X02Im RIS seit
16.06.2021Zuletzt aktualisiert am
18.06.2021