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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §30 Abs2Beachte
Rechtssatz
Für die Frage, ob der Feststellungsantrag nach § 332 Abs. 7 BVergG 2006 zurückzuweisen gewesen wäre, kommt es darauf an, ob die Auftraggeberin bei sorgfältiger Vorgehensweise der Ansicht sein durfte, einen Ausnahmetatbestand für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung heranziehen zu können. Der bloße Umstand, dass aus der erfolgten ex ante-Transparenzbekanntmachung der Ausschreibungsgegenstand ersichtlich war, vermag den Eintritt der Präklusionswirkung für sich genommen nicht herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015040013.J11Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021