Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1Beachte
Rechtssatz
Wenn Teilaspekte der Interessen der Fischereiberechtigten auch als öffentliche Interessen am Gewässerschutz im Verfahren angesehen werden können, führt dieser Umstand nicht dazu, dass als Folge dieser "geringfügigen Überschneidung" der Interessen die Rechte der Fischereiberechtigen untergingen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070096.L04.1Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021