RS Vwgh 2018/3/28 Ra 2017/07/0096

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Veröffentlicht am 28.03.2018
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1
VwRallg
WRG 1959 §102 Abs1 litb
WRG 1959 §105
WRG 1959 §15 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2017/07/0097
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2017/07/0094 E 28.03.2018

Rechtssatz

Wenn Teilaspekte der Interessen der Fischereiberechtigten auch als öffentliche Interessen am Gewässerschutz im Verfahren angesehen werden können, führt dieser Umstand nicht dazu, dass als Folge dieser "geringfügigen Überschneidung" der Interessen die Rechte der Fischereiberechtigen untergingen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070096.L04.1

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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