Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1Beachte
Rechtssatz
Hat der Fischereiberechtigte Maßnahmen zum Schutz der Fischerei begehrt, hat die Wasserrechtsbehörde zu prüfen, ob diese Maßnahme geeignet ist, zum Schutz der Fischerei beizutragen, und ob bei Verwirklichung dieser Maßnahme das geplante Vorhaben unverhältnismäßig erschwert würde (vgl. VwGH 2.7.1998, 98/07/0031).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070096.L03Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021