RS Vwgh 2018/8/8 Ro 2015/04/0023

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Veröffentlicht am 08.08.2018
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §40a Abs5

Rechtssatz

In § 40a Abs. 5 KFG. 1967 findet sich zwar die mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen verbundene Zuweisung von Kennzeichen (Z 1) sowie die Ausgabe von Kennzeichentafeln (Z 19 und 20). Die Beschaffung der Kennzeichentafeln wird in dieser taxativen Auflistung der übertragenen Aufgaben hingegen nicht genannt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015040023.J03

Im RIS seit

15.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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