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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §40a Abs5Rechtssatz
In § 40a Abs. 5 KFG. 1967 findet sich zwar die mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen verbundene Zuweisung von Kennzeichen (Z 1) sowie die Ausgabe von Kennzeichentafeln (Z 19 und 20). Die Beschaffung der Kennzeichentafeln wird in dieser taxativen Auflistung der übertragenen Aufgaben hingegen nicht genannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015040023.J03Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021