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E6JNorm
BVergG 2006 §130 Abs2Rechtssatz
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 28. Jänner 2010, Rechtssache C-406/08, Uniplex, ausgesprochen, dass es für den unionsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz darauf ankommt, ob der Bieter in die Lage versetzt wird, wirksam einen Nachprüfungsantrag einzubringen. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu klargestellt, dass nicht jedes vom Bieter in der Zuschlagsentscheidung vermisste Begründungselement zur objektiven Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung führt (vgl. VwGH 9.4.2013, 2011/04/0224). Es ist keine umfassende Unterrichtung der betroffenen Bieter über sämtliche Details der für die Zuschlagsentscheidung relevanten Gründe gefordert. Vielmehr reicht eine bloße Zusammenfassung, die jedoch genügen muss, um das angestrebte Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. VwGH 9.4.2013, 2011/04/0173).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62008CJ0406 Uniplex VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040102.L04Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021