RS Vwgh 2018/8/8 Ra 2015/04/0102

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Veröffentlicht am 08.08.2018
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Index

E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §130 Abs2
BVergG 2006 §131 Abs1
BVergG 2006 §320
62008CJ0406 Uniplex VORAB

Rechtssatz

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 28. Jänner 2010, Rechtssache C-406/08, Uniplex, ausgesprochen, dass es für den unionsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz darauf ankommt, ob der Bieter in die Lage versetzt wird, wirksam einen Nachprüfungsantrag einzubringen. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu klargestellt, dass nicht jedes vom Bieter in der Zuschlagsentscheidung vermisste Begründungselement zur objektiven Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung führt (vgl. VwGH 9.4.2013, 2011/04/0224). Es ist keine umfassende Unterrichtung der betroffenen Bieter über sämtliche Details der für die Zuschlagsentscheidung relevanten Gründe gefordert. Vielmehr reicht eine bloße Zusammenfassung, die jedoch genügen muss, um das angestrebte Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. VwGH 9.4.2013, 2011/04/0173).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62008CJ0406 Uniplex VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015040102.L04

Im RIS seit

15.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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