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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 Abs1Rechtssatz
Die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren kann im Allgemeinen nur mit dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid bekämpft werden (vgl. VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021). Dieser Grundsatz kommt aber dann nicht zum Tragen, wenn ein die Angelegenheit abschließender Bescheid nicht in Betracht kommt. In solchen Verfahren hat über die Verweigerung der Akteneinsicht ein im Instanzenzug anfechtbarer Bescheid zu ergehen (vgl. z.B. VwGH 23.5.2000, 2000/11/0100, mwN; 28.1.2004, 2003/12/0173; 1.9.2010, 2009/17/0153).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018130062.L06Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021