RS Vwgh 2021/4/14 Ra 2019/06/0167

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Veröffentlicht am 14.04.2021
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Index

L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Kärnten
L82002 Bauordnung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO Krnt 1996 §23 Abs7

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/06/0168

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des § 23 Abs. 7 Krnt BauO 1996 kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis allfälliger von der ursprünglichen Baubewilligung abweichender Bauführungen an.

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019060167.L02

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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