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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag KärntenNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 23 Abs. 7 Krnt BauO 1996 kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis allfälliger von der ursprünglichen Baubewilligung abweichender Bauführungen an.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019060167.L02Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021