RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2020/13/0105

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Veröffentlicht am 19.04.2021
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §3a Abs6

Rechtssatz

Leistungsempfänger bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist grundsätzlich derjenige, der sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen hat, wer also aus dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist (vgl. VwGH 18.12.2017, Ro 2017/15/0012, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130105.L01

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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