RS Vwgh 2021/4/23 Ra 2020/13/0089

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Veröffentlicht am 23.04.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk-EntlastungsV 2005 §5 Abs3
EStG 1988 §99

Beachte


Besprechung in:
SWI3/2022;

Rechtssatz

Wurde im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung ein Lohnsteuerabzug vorgenommen und darauf basierend eine Entlastung von der Abzugsbesteuerung an der Quelle vorgenommen (nach § 5 Abs. 3 der DBAbk-EntlastungsV 2005), so kann eine Korrektur dieses Lohnsteuerabzugs nur im Rahmen einer Veranlagung durch den einzelnen Arbeitnehmer erfolgen. Eine Rückzahlung an den Arbeitskräftegesteller kommt in einem derartigen Fall schon mangels Besteuerung des Gestellungsentgelts (insoweit Entlastung an der Quelle) nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130089.L08

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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