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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk-EntlastungsV 2005 §5 Abs3Beachte
Rechtssatz
Wurde im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung ein Lohnsteuerabzug vorgenommen und darauf basierend eine Entlastung von der Abzugsbesteuerung an der Quelle vorgenommen (nach § 5 Abs. 3 der DBAbk-EntlastungsV 2005), so kann eine Korrektur dieses Lohnsteuerabzugs nur im Rahmen einer Veranlagung durch den einzelnen Arbeitnehmer erfolgen. Eine Rückzahlung an den Arbeitskräftegesteller kommt in einem derartigen Fall schon mangels Besteuerung des Gestellungsentgelts (insoweit Entlastung an der Quelle) nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130089.L08Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
07.06.2022