RS Vwgh 2021/4/23 Ra 2020/13/0089

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Veröffentlicht am 23.04.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Großbritannien 1970
EStG 1988 §99

Beachte


Besprechung in:
SWI3/2022;

Rechtssatz

Eine Anrechnung der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge im Rahmen der Veranlagung kommt nur insoweit in Betracht, als die Abzugsteuern eine Vorentrichtung der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) darstellen. Wird im Hinblick auf ein Doppelbesteuerungsabkommen für die betroffenen Einkünfte keine Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) geschuldet, kann eine derartige Anrechnung nicht erfolgen (vgl. VwGH 22.4.1998, 98/13/0018, VwSlg 7277 F/1998).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130089.L06

Im RIS seit

14.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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