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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §99Beachte
Rechtssatz
Für eine Entlastung vom Steuerabzug stehen grundsätzlich drei Verfahren zur Verfügung (vgl. z.B. Jakom/Marschner EStG, 2020, § 99 Rz 42): eine Entlastung an der Quelle; eine Entlastung im Wege der Veranlagung; oder eine Entlastung im Wege eines Rückerstattungsverfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020130089.L04Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
07.06.2022