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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §9Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2021/08/0001 B 27. April 2021 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, welcher Fachbereich einem Mischbetrieb im Sinn des § 9 ArbVG das wirtschaftliche Gepräge gibt, kommt es nicht nur auf einzelne Aspekte wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder Zusammensetzung des Kundenkreises an, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die auch die wirtschaftliche Funktion des einen Fachbereichs für den anderen Fachbereich einzubeziehen ist (vgl. Urteil OGH 30.10.2018, 9 ObA 16/18w).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021080002.J01Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021