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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs1Rechtssatz
Die Abweisung des Antrags auf Verwendungszulage hindert nicht die Geltendmachung eines Anspruchs auf Verwendungsabgeltung (anders für den Fall eines rechtskräftigen - positiven - Ausspruchs betreffend die Gebührlichkeit einer Verwendungsabgeltung, der hinsichtlich desselben Zeitraums der erfolgreichen Geltendmachung eines Anspruchs auf Verwendungszulage entgegensteht, VwGH 21.3.2001, 94/12/0316).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021120020.L03Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021