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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §19 Abs3Rechtssatz
Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt nicht mehr vor, wenn die darin angedrohten Sanktionen nicht mehr verhängt werden können (vgl. VwGH 26.6.2019, Ra 2019/20/0137; 20.2.2014, 2013/21/0227; 2.9.2010, 2007/19/0508). Diese Rechtsprechung ist auch für die Beschwerde gegen eine Vollstreckungsverfügung, deren Vollziehung infolge zwischenzeitig erfolgter freiwilliger Umsetzung des angestrebten Ziels nicht mehr in Frage kommt, maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020090013.J03Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021