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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/15/0035 E 27. August 2020 RS 1Stammrechtssatz
Soweit trennbare Absprüche vorliegen, ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen. Weist eine angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mehrere trennbare Spruchpunkte auf, so kommt auch eine teilweise Zurückweisung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof in Betracht (vgl. z.B. VwGH 19.2.2018, Ra 2015/12/0008, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050043.L01Im RIS seit
14.06.2021Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021