Norm
ZPO §41Rechtssatz
Eine Klagseinschränkung, die wegen einer während des Prozesses erfolgten Kaskoabwicklung erfolgt, ist für den Kläger nicht kostenschädlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einschränkung auf Selbstbehalt, Kaskoleistung, ErfolgsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2021:RWZ0000221Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021