RS Vwgh 1962/10/26 1022/62

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Veröffentlicht am 26.10.1962
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §29
DBAbk Schweiz 1954 Art4
GewStG §1 Abs1
KStG 1934 §2 Z1
KStG 1966 §3 Z1

Rechtssatz

Wenn ein Unternehmen zwar kein bestimmtes Bauwerk ausgeführt, jedoch die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten für ein zu errichtendes Bauwerk auf eigene Gefahr und Rechnung durchgeführt und sich zu diesem Zweck einer „Baustelle“ bedient hat, ist diese „Baustelle“ als Betriebsstätte anzusehen und das Unternehmen mit den Einkünften aus dieser Betriebsstätte beschränkt körperschaftsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962001022.X00

Im RIS seit

11.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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