Entscheidungsdatum
11.02.2021Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W277 2177037-4/20Z
W277 2177038-3/21Z
W277 2177040-3/22Z
W277 2177042-3/11Z
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM XXXX MÜNDLICH VERKÜNDETEN BESCHLUSSES
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. ESCHLBÖCK, MBA, über die Beschwerden von XXXX StA. XXXX , vertreten durch XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zlen. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX und am XXXX beschlossen:
A)
Die Verfahren werden hinsichtlich der Beschwerden gegen den Spruchpunkt I. der belangten Bescheide wegen Zurückziehung der Beschwerden eingestellt.
B)
Die Revision ist nicht zulässig.
Text
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung:
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß § 31 Abs. 3 VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes § 29 Abs. 1 zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5, § 30, § 38a Abs. 3 und § 50 Abs. 3 VwGVG sinngemäß anzuwenden.
Die gegenständliche, gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Beschlusses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 iVm § 31 Abs. 3 VwGVG, da auf eine schriftliche Ausfertigung seitens der BF und deren rechtsfreundlicher Vertretung verzichtet und durch das BFA innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Die Beschwerdeführer haben nach Verkündung des Beschlusses auf die ao. Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet.
Schlagworte
Asylverfahren Beschwerdeverzicht Beschwerdezurückziehung Einstellung Einstellung des (Beschwerde) Verfahrens gekürzte Ausfertigung mündliche Verhandlung mündliche Verkündung Verfahrenseinstellung Zurückziehung Zurückziehung der BeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W277.2177037.4.00Im RIS seit
07.06.2021Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021