TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/18 W227 2206457-1

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Veröffentlicht am 18.02.2021
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Entscheidungsdatum

18.02.2021

Norm

AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W227 2206462-1/14E

W227 2206460-1/14E

W227 2206458-1/17E

W227 2206461-1/14E

W227 2206457-1/14E

W227 2239108-1/5E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 29. JÄNNER 2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Karin WINTER über die Beschwerden der afghanischen Staatsangehörigen (1.) XXXX , (2.) XXXX , (3.) XXXX , (4.) XXXX , (5.) XXXX und (6.) XXXX , geboren am (1.) XXXX , (2.) XXXX , (3.) XXXX , (4.) XXXX , (5.) XXXX und (6.) XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24. August 2018, Zlen. (1.) 16-1103788103/160148415, (2.) 16-1103795609/160148407, (3.) 16-1103796301/160148431, (4.) 16-1103796410/160148458, (5.) 16-1103783401/160148440, sowie vom 13. Jänner 2021, Zl. (6.) 1268850307/200945792, nach einer mündlichen Verhandlung am 29. Jänner 2021 zu Recht erkannt:

A)

Den Beschwerden von (1.) XXXX , (2.) XXXX , (3.) XXXX , (4.) XXXX , (5.) XXXX und (6.) XXXX wird stattgegeben und (1.) XXXX , (2.) XXXX , (3.) XXXX (4.) XXXX , (5.) XXXX und (6.) XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG) der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass (1.) XXXX , (2.) XXXX , (3.) XXXX , (4.) XXXX , (5.) XXXX und (6.) XXXX kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29. Jänner 2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde sowie auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 29. Jänner 2021 ausdrücklich verzichtet wurde.

Schlagworte

Asylgewährung Asylverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung mündliche Verhandlung mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W227.2206457.1.00

Im RIS seit

07.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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