TE Bvwg Erkenntnis 2021/3/25 W237 2220004-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.03.2021
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

25.03.2021

Norm

AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs4
AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
FPG §52 Abs6
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W237 2220004-1/16E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 08.03.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Martin WERNER über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 30.04.2019, Zl. 770000804/190245927, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.03.2021 zu Recht:

A)

I. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. und III. des angefochtenen Bescheids wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 9 Abs. 1 Z 1 und § 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.

II. Der Beschwerde gegen die Spruchpunkte II. sowie IV. bis VI. des angefochtenen Bescheids wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 8 Abs. 4 AsylG 2005 und § 52 Abs. 6 FPG stattgegeben. Diese Spruchpunkte werden ersatzlos behoben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Die gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da keine Verfahrenspartei einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift stellte.

Schlagworte

gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W237.2220004.1.00

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten