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Wege- und StraßenrechtNorm
AVG §22Rechtssatz
Hinweis darauf, daß die Frage offenbleibt, ob es grundsätzlich zulässig ist, ein für zwei oder mehrere Personen bestimmtes behördliches Schriftstück - und eine persönliche Verständigung der Beteiligten iSd § 41 Abs 1 AVG - in einer einzigen, an diese Personen gerichteten Ausfertigung ergehen zu lassen. (Hinweis auf E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X02Im RIS seit
09.06.2021Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021