RS Vwgh 1971/2/15 1505/70

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Veröffentlicht am 15.02.1971
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Wege- und Straßenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §22
AVG §41 Abs1

Rechtssatz

Hinweis darauf, daß die Frage offenbleibt, ob es grundsätzlich zulässig ist, ein für zwei oder mehrere Personen bestimmtes behördliches Schriftstück - und eine persönliche Verständigung der Beteiligten iSd § 41 Abs 1 AVG - in einer einzigen, an diese Personen gerichteten Ausfertigung ergehen zu lassen. (Hinweis auf E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X02

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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