RS Vwgh 1971/2/15 1505/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1971
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Index

Wege- und Straßenrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §41 Abs1
AVG §42 Abs1
AVG §73 Abs1
B-VG Art119a Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0751/70 E 19. Oktober 1970 RS 1(weiters: In seinen Rechten ist der Vorstellungswerber dann verletzt, wenn die Sachenscheidung zu Unrecht verweigert worden ist, was dann der Fall ist, wenn die Annahme seiner Verschweigung im Verfahren vor der Gemeindebehörde, rechtsirrig oder auf ein mangelhaftes Verfahren gegründet ist.

Stammrechtssatz

Die Vorstellung eines mit ihren Einwendungen gemäß § 42 AVG 1950 präkludierten Partei ist von der Aufsichtsbehörde als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X01

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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