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Wege- und StraßenrechtNorm
AVG §41 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0751/70 E 19. Oktober 1970 RS 1(weiters: In seinen Rechten ist der Vorstellungswerber dann verletzt, wenn die Sachenscheidung zu Unrecht verweigert worden ist, was dann der Fall ist, wenn die Annahme seiner Verschweigung im Verfahren vor der Gemeindebehörde, rechtsirrig oder auf ein mangelhaftes Verfahren gegründet ist.Stammrechtssatz
Die Vorstellung eines mit ihren Einwendungen gemäß § 42 AVG 1950 präkludierten Partei ist von der Aufsichtsbehörde als unzulässig zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X01Im RIS seit
09.06.2021Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021