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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs3Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkberechtigung - Bei Vorliegen der in § 26 Abs. 1 bis 3 FSG umschriebenen Voraussetzungen ist (unter Entfall der gemäß § 7 Abs. 4 FSG sonst vorgesehenen Wertung) - jedenfalls - eine Entziehung der Lenkberechtigung für den jeweils vorgesehenen fixen Zeitraum oder Mindestzeitraum auszusprechen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn der das Entziehungsverfahren auslösende Vorfall (die strafbare Handlung) bereits länger zurückliegt (vgl. VwGH 17.11.2009, 2009/11/0023, und die dort angeführte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021110020.L01Im RIS seit
08.06.2021Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021