RS Vwgh 2021/3/31 Ra 2020/17/0094

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Veröffentlicht am 31.03.2021
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
GSpG 1989 §53
GSpG 1989 §54

Rechtssatz

Eine Dispositionsmöglichkeit in einem Verwaltungsverfahren über die Parteistellung kommt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen es das Gesetz den Parteien überlässt, die Tätigkeit einer Behörde in Anspruch zu nehmen. Dies ist in dem (dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden) von Amts wegen durchgeführten Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren nach dem GSpG nicht der Fall (vgl. wieder VwGH 21.2.2020, Ra 2019/17/0070, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L04

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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