RS Vwgh 2021/3/31 Ra 2020/17/0094

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Veröffentlicht am 31.03.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
VwGVG 2014 §31

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035, 0036). Eine von einer solchen Person dagegen erhobene Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L05

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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