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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Rechtssatz
Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035, 0036). Eine von einer solchen Person dagegen erhobene Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170094.L05Im RIS seit
08.06.2021Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021