RS Vwgh 2021/4/13 Ra 2018/04/0130

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Veröffentlicht am 13.04.2021
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §81 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/04/0086 B 12. April 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 Abs. 1 GewO 1994 ist jede durch die erteilte Genehmigung nicht gedeckte, bauliche oder sonstige, die Anlage betreffende Maßnahme des Inhabers des Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich im § 74 Abs. 2 Z 1 bis 5 GewO 1994 bezeichneten Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Auswirkungen ergeben können (vgl. VwGH 29.6.2017, Ra 2017/04/0047, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040130.L03

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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