Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §11Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/19/0636 B 25. Juni 2019 RS 2Stammrechtssatz
Bei den auf der Grundlage seiner Feststellungen angestellten Erwägungen des BVwG, wonach dem Revisionswerber eine innerstaatliche Fluchtalternative offenstehe, handelt es sich um eine rechtliche Beurteilung. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist das VwG nicht gehalten, die Partei zu der von ihr vertretenen Rechtsansicht anzuhören, ihr also mitzuteilen, welche Vorgangsweise sie in rechtlicher Hinsicht auf Grund des als maßgeblich festgestellten Sachverhaltes ins Auge fasst (vgl. VwGH 23.2.2017, Ra 2016/20/0089, mwN).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190088.L01Im RIS seit
08.06.2021Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021