Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.03.2021Norm
KanalG NÖ 1977 §2Rechtssatz
Die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe betreffend Einleitung von Abwässern in einen Mischwasserkanal unterscheidet sich tatbestandsmäßig von der Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe betreffend Einleitung von Abwässern in ein Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal). Es handelt sich dabei um unterschiedliche Abgaben.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Abgabenbescheid; Sache des Verfahrens;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.265.001.2021Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021