TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/12 W281 2225326-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.02.2021
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Entscheidungsdatum

12.02.2021

Norm

AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §8
EMRK Art2
EMRK Art3
FPG §46
FPG §50
FPG §52
FPG §53 Abs1
FPG §53 Abs3 Z1
FPG §55 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch


W281 2225326-1/58E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 22.01.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Rosemarie HALBARTH-KRAWARIK über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Serbien, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 14.10.2019, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkte I. und II. wird abgewiesen.

II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. wird insofern stattgegeben, als dieser zu lauten hat:

„Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wird ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“

III. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt IV. wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass dieser zu lauten hat:

„Gemäß § 55 Abs. 2 FPG beträgt die Frist für Ihre freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.“

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.01.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hierzu Berechtigten nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylverfahren Einreiseverbot Einreiseverbot rechtmäßig freiwillige Ausreise Frist gekürzte Ausfertigung mündliche Verhandlung mündliche Verkündung strafgerichtliche Verurteilung subsidiärer Schutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2021:W281.2225326.1.00

Im RIS seit

31.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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