TE Bvwg Erkenntnis 2021/3/17 L518 2206552-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.03.2021
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Entscheidungsdatum

17.03.2021

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55
VwGVG §28 Abs1

Spruch


L518 2206552-1/10E
L518 2206547-1/9E
L518 2206549-1/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. STEININGER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , alle StA. GEORGIEN, alle vertreten durch BBU, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.09.2018, Zl. XXXX , Zl. XXXX und Zl. XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.03.2021 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerden werden gemäß 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gem. § 55 FPG, BGBl. I 100/2005 idgF 2 Monate beträgt.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang

I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 23.03.2017 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein.

Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind Ehegatten und Eltern der minderjährigen bP 3. Gemeinsam mit bP 1-3 reiste noch die zum damaligen Zeitpunkt bereits volljährige Tochter der bP 1 und 2 bzw. Schwester der bP 3, XXXX (idF N) in das Bundesgebiet ein. Aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes war diese nicht in der Lage, selbst einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen und brachte zuerst der Vater bzw. später die mit Beschluss vom 20.07.2017 bestellte Sachwalterin für die N einen Antrag auf internationalen Schutz ein.

Aus dem am 06.04.2017 eingelangten Vergleichsbericht zur Visaabfrage ergab sich, dass die bP mit griechischen Visa legal ihr Heimatland verlassen haben.

I.2.1. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP 1 im Wesentlichen Folgendes vor:

11. Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund): (Die Befragung ist durch den Antragsteller in eigenen Worten abschließend zu beantworten, ohne zu hinterfragen [Wer, Wann, Was, Wo, Wie, Wieso])

Mein Problem ist, dass ich meine Tochter und meine anderen Kinder nicht unterstützen kann. Auch die georgische Regierung unterstützt uns nicht. Nur einmal wurde uns geholfen. Da war N ein Jahr alt, als uns eine Hilfsorganisation für sie einen Rollstuhl schenkte. Ich bin wegen meiner kranken Tochter hier, da sie Hilfe braucht, sowohl im Alltag als auch medizinisch.

Ich habe hiermit alle meine Gründe und die dazugehörenden Ereignisse angegeben, warum ich nach Österreich gereist bin! Ich habe keine weiteren Gründe einer Asylantragstellung. “

11.1 Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

Ich habe alles verkauft in Georgien. Ich besitze nichts mehr. Die Gesundheitslage meiner Tochter wird immer schlimmer.

Die bP 2 gab insbesondere an:

11. Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund):

Meine Tochter N ist sehr schwer krank. Sie kam gesund auf die Welt. Mit 4 Monaten hatte sie eine Virus-Krankheit namens Enzephalitis. Die Ärzte in Georgien haben Fehler gemacht. Durch diese Fehler wurde N noch kranker. Sie ist inzwischen schwer behindert. Wir sind mit der Hoffnung eingereist, dass österreichische Ärzte N behandeln können und ihre Leiden mindern.

Ich habe hiermit alle meine Gründe und die dazugehörenden Ereignisse angegeben, warum ich nach Österreich gereist bin! Ich habe keine weiteren Gründe einer Asylantragstellung.

11.1 Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

N Gesundheitslage würde dadurch sicher nicht verbessert werden. In Georgien werden wir von der Regierung nicht unterstützt um die Therapie weiter zu machen.

I.2.2. Vor der belangten Behörde brachte die bP 1 am 18.08.2017 insbesondere vor:

LA: Wo befindet sich Ihr georgischer Reisepass?

VP: Den Personalausweis habe ich bei der Polizei abgegeben, den Reisepass haben wir

vernichtet, damit wir eine Abschiebung verhindern können.

LA: Stimmen die Angaben, die Sie bisher im Verfahren getätigt haben und wurde alles

richtig protokolliert?

VP: Ja.

LA. Hatten Sie je Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppe oder Ihrer Religion?

VP: Nein.

LA: Laut EB haben ist eine Tochter in Georgien, stimmt das?

VP: Ja.

LA. Wieso ist diese nicht mitgekommen?

VP: Die finanziellen Möglichkeiten waren nicht gegeben, ich bin außerdem wegen

meinem Kind und dessen medizinischer Behandlung hier. Mein Kind geht in Georgien in die

Schule, ich wollte nicht, dass sie die Schule abbricht.

LA: Bei wem lebt Ihre Tochter in Georgien?

VP: Im Sommer ist sie bei meinen Eltern im Dorf, sonst ist mein Bruder da und ihre

Tanten. Sie ist jetzt fertig geworden mit der Schule, wir wollten nicht, dass sie die Schule in

der Endphase abbricht.

LA. Was hat Ihre Tochter vor nach der Schule zu machen?

VP: Sie möchte weiter studieren.

LA. Wer finanziert die Ausbildung Ihrer Tochter?

VP: Wenn es finanzielle Möglichkeiten gibt, wird sie studieren, sonst arbeiten.

LA. Welche Verwandten befinden sich in Georgien?

VP: Bruder, meine Eltern.

LA. Haben Sie Verwandte in Europa?

VP: Nein.

LA: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie in Georgien?

VP: Ja, per Internet.

LA: Wo leben Ihre Eltern und Ihre Brüder im Moment?

VP: Im Dorf XXXX .

LA: Wo haben Sie in Georgien zuletzt gelebt?

VP: In XXXX .

LA. Seit wann haben Sie in XXXX gewohnt?

VP: 20 Jahre.

LA: Mit wem haben Sie in XXXX zusammen gewohnt?

VP: Mit Eltern, Brüdern und meiner Frau und den Kindern. Ich habe insgesamt drei

Brüder, zwei sind im Ausland.

LA. Wo im Ausland sind die zwei Brüder?

VP: Russland. Sie sind Bürger von Russland

LA. Lebten Sie in XXXX in einer Miet- oder Eigentumswohnung?

VP: In der Elternwohnung. Es ist eine Eigentumswohnung. Mein eigenes Haus und Auto

habe ich für die Therapie meines Kindes verkauft.

LA. Wo war das Haus?

VP. Auch in XXXX .

LA: Haben Sie einen Beruf erlernt?

VP: Nach der Schule hatte ich eine dreijährige Ausbildung als Elektriker. Ich arbeitete in

Georgien als als Schweißer in einer Autowerkstatt.

LA: Konnten Sie durch diese Tätigkeit als Automechaniker Ihren Lebensunterhalt im

Heimatland bestreiten?

VP: Ja.

LA: Bekommen Ihre Eltern Pension?

VP: Ja.

LA. Wie hoch ist die Pension Ihrer Eltern?

VP: Weiß ich nicht.

LA. Wie viel haben Sie durchschnittlich verdient?

VP: Durchschnittlich 800 bis 1000 Lari.

LA. Was hat Ihre Frau in Georgien gearbeitet?

VP: Meine Frau war Lehrerin in der Schule in Malen/Zeichnen. Als wir geheiratet haben,

hat sie das gelassen wegen dem Kind.

LA. Welche Besitztümer hat Ihre Familie in Georgien?

VP: In XXXX habe ich ein kleines Grundstück mit einem Haus, das haben die Russen

2008 eingenommen. Die Eltern haben ein eigenes Haus im Dorf. In XXXX haben wir eine

Eigentumswohnung. Das gehört aber alles meinen Eltern.

LA: Wie war die finanzielle Lage Ihrer Familie in Georgien?

VP: Wir haben uns außer ins Dorf zu fahren nicht leisten können. Wir sind ausgekommen.

Eine ganz normale Familie.

LA. Bekamen Sie Unterstützungen vom georgischen Staat?

VP: Nein, keinerlei.

LA. Sind Sie auch aus wirtschaftlichen Gründen in Österreich?

VP: Wegen meinem Kind bin ich hier. Unser Kind ist von uns abhängig. Sie kann sich

selbst nicht bewegen. Deswegen habe ich meinen Job in Georgien so nahe am Wohnort

gehabt, damit ich schnell heimkommen kann.

LA: Wann haben Sie Georgien verlassen?

VP: Im März 2017, zwischen 21 und 25.

LA: Sind Sie legal oder illegal aus Georgien ausgereist?

VP: Legal.

LA: Was waren alle Ihre konkreten, die genauen und zeitlich aktuellen Gründe, warum Sie Georgien verlassen mussten und Sie nicht zurück nach Georgien können, erzählen Sie bitte?

VP: Anfang der freien Erzählung:

Viele Regierungen sind gekommen und gegangen, ich habe jede Regierung um einen Rollstuhl für meine Tochter gebeten. Ich habe keinerlei Hilfe bekommen. Letztendlich habe ich den Rollstuhl von einer NGO Organisation bekommen. Das Kind war vier bis fünf Monate alt, es ging ihm schlecht, wir fuhren ins Krankenhaus. Es hieß, dass es eine Magen-Darm Entzündung hat. Es wurden Infusionen angehängt. Das Kind schaute nur noch starr. Es hieß, dass sie Lungenentzündung bekommen hat. Sie haben mir eine Liste an Medikamente aufgeschrieben, die sehr teuer waren und aufgrund des Medikamentenmangels fast nicht aufzutreiben waren. Ich habe besorgt, was ich konnte, das Geld bekam ich durch den Verkauf von Eigentum. Es stellte sich heraus, dass das Kind keine der genannten Krankheiten hatte, sondern eine Gehirnentzündung. Die Ärzte haben dann meine Medikamente an andere Patienten verkauft. Das war alles in XXXX . Ich habe dann veranlasst, dass von XXXX ein Professor und Neurochirurg gekommen ist um sich das anzuschauen. Er hat sich das Kind angeschaut und angefangen, mit den Ärzten zu schimpfen. Wie oft das noch passieren muss, dass sie so was machen. Wenn sie nicht kompetent genug sind, um Patienten zu behandeln, sollten sie diese doch nach XXXX schicken. Sie haben zum Transport einen speziellen Rettungswagen mit den Maschinen gebraucht, deswegen haben sie das Kind nicht nach XXXX bringen können. Ich musste unterschreiben und habe das Kind mit meinem Auto nach XXXX verlegt. Während des Transports wurde ein spezielles Medikament benötigt, von dem Geld für das Medikament, das ich selbst bezahlt habe, hätte man sich ein Auto kaufen können, so teuer war das. Nach drei Tagen ist das Kind aufgewacht. Es wurde Rückenmark entnommen. Das Gehirn war unter Druck. Nach ein paar Tagen ging es schon besser. Wir haben fast schon im Krankenhaus gewohnt, weil wir so oft dort waren. Ca. eineinhalb Monate war sie in der Behandlung. Es gab auf einige Medikamente Nebenwirkungen. Sie haben das Kind in Eis gewickelt, weil es keine andere Möglichkeit gab. Der Arzt hat zu mir gesagt, dass das Kind viele Massagen und Therapien braucht. Es war immer im Rehabilitationscenter. Eines Tages haben sie das Kind sehr stark verletzt. De Hüften wurden ausgekugelt. Das Kind bekam zu Hause Fieberkrämpfe und es ging ihm sehr schlecht. Keiner wollte dafür verantwortlich sein. Das Kind musste wieder eingerenkt werden. Es verging jedoch so viel zeit, dass dies alles schon verwachsen war. Das Kind brauchte eine Operation, die die georgischen Ärzte nicht durchführen konnten. Mir wurde ein Arzt empfohlen, der immer im Ausland war, der hat mir jedoch wieder abgesagt. Wir mussten oft die Rettung rufen, weil es dem Kind immer wieder sehr schlecht ging. In Georgien kann man die Krankheit nicht behandeln, keiner möchte die Verantwortung übernehmen. Ich bin hierhergekommen, weil ich weiß welche medizinischen Möglichkeiten es gibt. Ich hoffe, dass mein Kind hier behandelt wird. Das Kind bekommt eine Behindertenpension in Georgien, sie hörten jedes Jahr einfach wieder auf, das auszuzahlen. Als sie volljährig war, haben sie die Zahlungen eingestellt und sagten, dass das Kind jetzt selbst arbeiten soll. Aber wie denn, wenn sie nicht einmal sitzen selbstständig kann? Ich ging zum Arzt, um ein Gutachten zu kaufen, damit ich die Zahlungen wieder erhalte. Ich hatte Angst vor der Reaktion der Gesellschaft auf mein Kind, daher bin ich alleine gegangen. Der Arzt, damit er nach Hause kommt, musste man bezahlen. Er ist dann nachhause gekommen und hat dann entweder ein Gutachten ausgestellt ohne das Kind anzuschauen, oder eben nicht. Manchmal dauerte es vier Monate gedauert, bis man die Pension bekommen hat.

Ende der freien Erzählung.

LA: Waren das alle Ihre Fluchtgründe?

VP: Ja. Das ist der einzige Grund. Ich war mein ganzes Leben von niemandem abhängig. Ich kann selber für meine Familie sorgen. Was das Kind betrifft, bin ich allerdings machtlos. Die Behandlung bei uns kannst du vergessen. Sie haben sie einmal betäubt und haben das Kind nicht mehr zurückholen können. Es war ein großer Aufstand bis das wieder ging. Seit wir hier sind, hat mine Tochter Farbe im Gesicht bekommen. Seit wir hier sind, hat sie auch zugenommen, es geht ihr gut. Die Luft wo wir sind ist sehr gut. Die Ärzte haben uns dargestellt, wie es nach der Operation aussehen wird. Am 12.09.2017 wird die OP sein.

LA. Wieso sind Sie ausgerechnet jetzt nach Österreich gekommen? Wieso haben Sie

nicht viel früher Georgien verlassen?

VP: Diesen Plan gab es schon immer, das Problem war das Visum. Es ist sich nie ausgegangen. Seit 21 Jahren haben wir keinen Rollstuhl bekommen, hier nach 5 Tagen. Ich habe sogar eine Pflegerin bekommen, die hilft uns sehr und dem Kind geht es sehr gut. Anm.: VP legt vor: Brief der Pflegerin, Brief des Diakon, Deutschkurs Bestätigung Alphabetisierung 1, Deutschkurs Bestätigung Alphabetisierung 1 Fr. XXXX , Bescheinigung über Gesundheitszustand in Georgisch samt deutscher Übersetzung

LA: Wie hoch war die Behindertenpension in Georgien?

VP: Die neue Regierung hat 10 Euro mehr ausbezahlt. 160 bis 180 Lari.

LA. Wieso konnte Ihre Frau bis 2014 arbeiten? Wer hat sich um Ihre Tochter gekümmert?

VP: Nachdem das Kind da war, hat sie nicht mehr gearbeitet.

LA. Also nach der Geburt der ältesten Tochter?

VP. Ja. Auch ich war sehr gebunden, ich musste öfter meine Arbeit abbrechen und nach

Hause gehen.

LA. Wer hat Ihnen geraten nach Österreich zukommen?

VP: Viele Menschen habe ich getroffen, die hier waren, wo die Leber oder Niere gerichtet war. Ein Kind meines Arbeitskollegen war auch hier, weil er gelähmt war. Er hat mir immer gesagt, dass ich sie nach Österreich bringen soll. Auch die Ärzte sagten dies. Einen konkreten kenne ich noch, er ist fast gestorben, die Ärzte haben ihn aufgegeben. Hier ist er sechs bis sieben Jahre gewesen und ist kerngesund nach Georgien zurückgekehrt. Der Körper meiner Tochter ist verspannt, hier hat man mir gleich Therapien gegeben, die Besserungen hätten in meinem Land nicht annähernd erreicht werden können.

LA: Welche medizinische Behandlung erhält Ihre Tochter in Österreich?

VP: Momentan laufen die Vorbereitungen zur OP. Ein bestimmter Wert Hämoglobin muss noch angepasst werden.

LA. Sie werden aufgefordert, künftige Arztberichte umgehend beim BFA vorzulegen.

VP: Ja.

LA. Wie viel kostete der Schlepper?

VP: Ich ging zur griechischen Botschaft und beantragte das Visum. Pro Kopf kostete es 35 Euro.

LA: Was würde passieren, wenn Sie wieder nach Georgien zurückkehren müssten?

VP: Mir droht nichts, ich will mir aber nicht vorstellen, was meine Tochter erwarten würde. Qualvolles Leben. Wenn unsere Tochter uns nicht sieht, geht es ihr schlecht. Sie ist von uns abhängig. Ich habe jetzt auch den Wunsch, schnell zu ihr zu gehen. Die Pflegerin macht ihren Job aber sehr gut.

LA: Haben oder hatten Sie jemals irgendwelche Probleme mit privaten Personen, Personengruppen, Banden, kriminellen Organisationen?

VP: Nein.

LA: Sind Sie vorbestraft im Herkunftsland oder in einem anderen Land?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie persönliche Probleme mit staatlichen Behörden, Gerichten oder der Polizei in Ihrem Heimatland?

VP: Nein.

LA: Waren Sie jemals politisch tätig?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Österreich schon einmal Probleme mit Gerichten, Polizei oder Verwaltungsbehörden?

VP: Nein.

Vor der belangten Behörde brachte die bP 2 am 18.08.2017 insbesondere vor:

LA: Leiden oder litten Sie an irgendwelchen gesundheitlichen Problemen, gibt es bestehende Krankheiten oder benötigen Sie aktuell bestimmte medizinische Betreuung oder Medikamente?

VP: Nein, ich bin gesund. Nach der Geburt des Kleinen gab es Komplikationen, diese wurden schon behandelt.

LA. Können Sie eine Heiratsurkunde vorlegen?

VP: Nein, wir haben kirchlich geheiratet.

LA: Ihr Mann hat gesagt, dass Sie auch standesamtlich geheiratet haben?

VP: Ja, haben wir, nur wurde das dann zurückgezogen. Für die Ausstellung der Visa wurde uns das geraten.

LA. Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus?

VP: Ich stehe früh auf, trinke Kaffee, dann steht das kranke Kind auf, es muss gepflegt und ernährt werden, das zweite Kind muss auch ernährt werden. Wenn es das Wetter erlaubt, sind wir draußen, das tut dem kranken Kind gut. Wir hören Musik, spielen, ich lese vor, wir sind sehr viel draußen. Am Abend wenn die Kinder schlafen, tu ich sehr gerne malen und stricken.

LA: Was würde passieren, wenn Sie wieder nach Georgien zurückkehren müssten?

VP: Meine Tochter erwartet das Schlimmste, mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie versterben, und somit auch mein Herz.

LA: Was sagen Sie zum Angebot der freiwilligen Rückkehr?

VP: Ich will, dass es meiner Tochter gut geht und dass die Ärzte sie operieren.

LA. Was würde dagegensprechen, dass Sie nach der durchgeführten OP wieder nach

Georgien zurückkehren?

VP: Ich weiß nicht, was die Ärzte entscheiden, für mich zählt nur, dass ich wegen meiner Tochter hier bin. In Georgien gab es nach den Therapien keinen Fortschritt, im Gegenteil, dem Kind ging es immer schlechter. Angefangen von kleinen Problemen bis zum Auskegeln der Hüfte haben die Ärzte die Verantwortung auf uns abgelegt. Jeden Abend muss ich mit meiner Tochter beten, sie ist abhängig von uns. Sie verlangt einen Segen von mir.

I.2.3. Die bP 3 berief sich insbesondere auf den gemeinsamen Familienverband und wurden keine eigenen Fluchtgründe für sie vorgebracht.

I.2.4. Am 10.01.2018 langte ein ärztlicher Befund ein, laut welchem bei der bP 2 ein Mammacarcinom festgestellt wurde.

I.2.5. Die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation bezüglich „Bilaterale Zerebralparese“ langte am 28.02.2018 bei der bB ein. Diese wurden den bP gemeinsam mit aktuellen Länderinformationen zur Stellungnahme übermittelt.

I.2.6. Am 21.03.2018, 06.04.2018, 20.04.2018 und 19.06.2018 langten weitere Unterlagen von den bP ein.

I.2.7. Die am 09.05.2018 bei der bB eingelangte Anfragebeantwortung betreffend die Behandlung von Brustkrebs wurde bP 1 und 2 im Rahmen einer weiteren Einvernahme am 13.08.2018 vorgehalten.

Im Rahmen dieser Einvernahme gab die bP 1 ua. an:

LA: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie?

VP: Ja.

LA: Was arbeiten Ihre Eltern und Geschwister?

VP: Meine Eltern haben einen Bauernhof, sie arbeiten auf dem Feld. Mein Bruder hilft denen. Mein zweiter Bruder ist vom Kran von ca. 20m runtergefallen, direkt auf den Kopf. Er hat eine schwere Verletzung. Das ist ein paar Monate her. Nachgefragt, der Knochen von der Stirn ist nicht mehr da, es ist alles zertrümmert. Sie wissen nicht, wie sie ihn behandeln sollen und welche Medikamente. Jetzt ist er wieder zu Hause, aber ein Pflegefall.

LA: Was arbeitet Ihr Bruder in Russland?

VP: Ich kann das nicht genau sagen, er ist bei seinen Schwiegereltern. Ich habe wenig Kontakt zu ihm. Ich erfahre meistens von meinen Eltern wie es ihm geht.

LA: Bekommen Ihre Eltern Pension?

VP: Ja.

LA: Sind Ihre Angehörigen in Georgien abgesehen von Ihrem Bruder, der einen Unfall hatte, gesund?

VP: Ja.

LA. Welche Besitztümer hat Ihre Familie in Georgien?

VP: Das Haus im Dorf und ein kleines Grundstück dazu.

LA: Haben sich Ihre Fluchtgründe seit der letzten Einvernahme geändert?

VP: Der Hauptgrund ist nach wie vor meine Tochter. Unten haben wir in so vielen Jahren nichts erreicht. Dazu ist jetzt die Krankheit meiner Frau gekommen.

LA: Was würde passieren, wenn Sie und Ihre Familie wieder nach Georgien zurückkehren müssten?

VP: Meine Tochter würde wahrscheinlich sterben oder wäre schon tot. Jetzt kommt meine Frau dazu. Mit dieser Krankheit… in Georgien haben sie gesagt, dass sie nichts hat, in der Tat hat sie Krebs gehabt.

LA: Können Sie mit Ihrer Familie in Georgien bei Verwandten unterkommen?

VP: Ich habe alles verkauft, mit so einer großen Familie – bei wem soll ich wohnen, wer soll mich aufnehmen.

VP: Ja.

LA: Haben Sie in Österreich gearbeitet?

VP: Ich habe eine Bestätigung. Ich arbeite im Heim, ich mache Hausmeisterarbeiten.

Anm.: VP legt vor: Integrationsbestätigungen, Fotos und ärztliche Unterlagen Tochter N

VP: Hier sind auch ärztliche Bestätigungen von meiner Tochter, meine Tochter N fängt

an zu malen. Das Kind lernt auch Deutsch und macht Fortschritte in jeder Hinsicht.

LA: Besucht Ihr Sohn den Kindergarten?

VP: Ja.

LA: Welche sozialen Kontakte haben Sie zur österreichischen Gesellschaft?

VP: In der Nachbarschaft habe ich viele Kontakte mit österreichischen Menschen, mit vielen Nachbarn, ältere Frauen und Herren fangen an Schnee zu schaufeln, ich nehme dann die Schaufeln und mache ihnen das. Wenn ich sehe, dass sich jemand schwer tut, habe ich das Bedürfnis zu helfen. Ich habe mit vielen Österreichern Kontakt, ich kenne halt keine Namen. In der Kirche sowieso, mit dem Priester habe ich sehr guten Kontakt, wenn der Rasen gemäht werden muss, mache ich das. Wenn Bühnenaufbau oder –abbau ist, wenn Veranstaltungen sind, wo Hilfe benötigt wird, bin ich immer für sie da. Ich pflege auch Blumen, Wiesen und Bäume. Jeder Kirchenbesucher kennt mich.

LA: Wie ist Ihr Alltag momentan in Österreich?

VP: Ich stehe auch in der Früh auf, ziehe die Kinder an, waschen, Zähne putzen. Dann begleite ich meine Frau raus, die fährt um 12 zur Bestrahlung. Dann bin ich bei den Kindern. Wenn sie um vier kommt, bringe ich das Kind zum Spielplatz, wenn es sehr heiß ist, gehe ich auch in die Kirche und gieße die Blumen. Oder im Heim selbst, wenn es mit Schränken oder Wasser Probleme gibt helfe ich. Es gibt immer etwas zu tun.

Verfahrensleitende Verfügung:

Im Rahmen dieser zweiten Einvernahme gab die bP 2 ua. an:

LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem

Asylverfahren zu machen?

VP: Ja. Ich bin etwas schwach nach der Operation.

LA: Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Ich möchte sicher sein können, das alles, was Sie gesagt haben, auch so gemeint wurde. Wenn Sie während der Befragung etwas trinken möchten oder eine Pause brauchen, sagen Sie das bitte.

VP: Vielen Dank.

..

LA: Bitte erzählen Sie nun, wie es Ihnen gesundheitlich geht!

VP: Ich habe nicht gewusst, dass ich diese Krankheit habe. Der Arzt hat den Verdacht geschöpft, er hat mich nach S überwiesen, es wurden verschiedene Computeraufnahmen gemacht. Der Arzt hat gesagt, dass ich Glück hatte, dass das so früh entdeckt wurde. Es war noch die Anfangsphase. Ich wurde im Februar operiert. Nach der OP habe ich Chemotherapie bekommen bis Juni. Von Juni bis jetzt laufen die Strahlungen. Ich werde bestrahlt. Ich kann im Haushalt nichts machen, alles macht mein Ehemann, ich kann maximal abwaschen oder T-Shirts falten. Bis 22.08.2018 läuft die Bestrahlung, danach muss ich einmal im Monat in den Bauch eine Spritze bekommen. Ich nehme auch Tabletten, die ich fünf Jahre nehmen muss. Die Behandlung ist für die nächsten 5 Jahre festgelegt. Ich habe auch Vitamine verschrieben bekommen. Jeden Monat muss ich eine Blutkontrolle machen.

LA: Welche Spritze bekommen Sie?

Anm.: VP legt ärztliche Unterlagen und 2 Medikamentenverpackungen vor.

LA: Wie oft haben Sie diese Spritze schon bekommen?

VP: Bisher eine Spritze. Bei der Chemotherapie sind meine Zähne kaputt gegangen, daher hat der Arzt eine kurze Pause eingelegt. Nachdem die Zähne wieder gerichtet sind, wird das weiter gemacht.

LA: Welche Medikamente müssen Sie nehmen?

VP: Exemestan ratiopharm 25 mg muss ich 5 Jahre nehmen.

Statt der Spritze im Bauch muss ich Paracetamol Sandoz 500mg Tabletten einnehmen. Wenn die Zahnbehandlung fertig ist, muss ich diese nicht mehr nehmen, sondern nur die Spritze. Calcium nehme ich auch.

LA: Bitte übermitteln Sie dem BFA immer Ihre aktuellen ärztlichen Unterlagen!

VP: Ja.

LA: Nehmen Sie Drogen oder Drogenersatzstoffe?

VP: Ich nehme keine Drogen.

LA: Wie viele Kinder haben Sie?

VP: Drei.

LA: Zwei davon befinden sich in Österreich, stimmt das?

VP: Ja.

LA: Ist Ihr Sohn A gesund?

VP: Ja.

LA: Hat sich der Gesundheitszustand Ihrer Tochter N seit der letzten Einvernahme

verbessert?

VP: Sie macht Fortschritte. Sie kann selbstständig einen Stift halten und versucht auch zu malen. Sie kann selbstständig sitzen.

LA: Welche Therapie und ärztlichen Behandlungen und Medikamente bekommt N im

Moment?

VP: Nur Massagen.

LA. Welche Verwandten befinden sich in Georgien?

VP: Vater, fünf Schwestern, ein Bruder und mein Kind.

LA: Wo in Georgien leben diese?

VP: Vater, zwei Schwestern und der Bruder im Dorf XXXX . Nachgefragt, die nächste größere Stadt ist XXXX .

LA: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie in Georgien?

VP: Mit meinen Geschwistern und Eltern weniger, mit meinem Kind mehr.

LA: Wo leben Ihre anderen Schwestern?

VP: Sie haben ihre eigenen Familien. Alle drei leben in XXXX .

LA: Was arbeiten Ihr Vater und Ihre Geschwister?

VP: Mein Vater ist Rentner, er hat 30 Jahre bei der Polizei gearbeitet. Eine Schwester ist verwitwet, die zweite Schwester die beim Vater wohnt hilft momentan meinem Vater im Haushalt. Mein Bruder weiß ich nicht genau, wie das heißt, er ist zuständig für die Infrastruktur und Kanalisation ein paar Dörfer.

LA: Bekommt Ihr Vater eine Pension?

VP: Ja, ganz wenig. Für das, dass er 30 Jahre bei der Polizei war, wenig.

LA: Was macht Ihre verwitwete Schwester?

VP: Sie arbeitet im Dorf im Haushalt je nach Möglichkeit. Sie räumt bei Leuten auf.

LA: Was arbeiten Ihre Schwestern in XXXX ?

VP: Die Ehemänner arbeiten, nachgefragt, zwei Ehemänner sind in der Baubranche tätig als Vorarbeiter. Die dritte Schwester ist auch verwitwet und passt auf die Kinder auf, sie ist Babysitterin.

LA: Was macht Ihre volljährige Tochter in Georgien momentan?

VP: Sie ist bei den Schwiegereltern von mir. Aufgrund dessen, dass wir abreisen mussten, ging es sich nicht aus, dass sie weiterlernt. Sie tut momentan nichts. Aber sie bereitet sich auf die Ausbildung vor, sie möchte Zahnarzt werden. Sie macht als Hobby Ohrringe und Taschen, sie bastelt. Die werden dann auch verkauft.

LA: Wie heißt sie?

VP: XXXX .

LA: Sind Ihre Angehörigen in Georgien gesund?

VP: Der Vater ist ein Pflegefall, weil er Blutdruckprobleme und einen Schlaganfall gehabt hat. Er hat mit Margen Darm Probleme gehabt, er wurde therapiert, er kann nicht selbstständig stehen, er ist ein Pflegefall. Die anderen sind gesund.

LA: Welche Besitztümer hat Ihre Familie in Georgien?

VP: Wie jeder im Dorf hat meine Familie ein Grundstück. Das war alles.

LA: Gibt es Änderungen oder Neuerungen zu Ihrem Fluchtgrund?

VP: Wie gesagt, es ist neu, dass ich jetzt krank geworden bin. Das hat sich jetzt so ergeben.

LA: Was würde passieren, wenn Sie und Ihre Familie wieder nach Georgien zurückkehren müssten?

VP: Die Tochter N wird wahrscheinlich sterben müssen. Erst hier gibt es Fortschritte.

In Georgien mussten wir alle zwei Wochen die Rettung rufen. Wir haben es gerade noch geschafft, hierher zu kommen, sonst wäre sie gestorben.

LA: Können Sie und Ihre Familie bei einer Rückkehr nach Georgien bei Ihrer Familie unterkommen?

VP: Wir haben alles verkauft, was uns gehört hat. Wir haben keine Bleibe. Bei Geschwistern und beim Vater können wir auch nicht leben.

LA: Warum nicht?

VP: Physisch gibt es keinen Platz für uns.

LA: Auf welchem Niveau sprechen Sie DEUTSCH? Haben Sie eine A1/A2/B1 Prüfung absolviert?

VP: Ich glaube A1. Die Prüfung habe ich noch nicht abgelegt, möchte ich aber.

LA. Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus?

VP: Ich wache so im fünf auf, dann muss ich eine Kleinigkeit zu mir nehmen und Tee trinken. Ich bin sehr müde. Um zwölf kommt ein Taxi und holt mich ab zur Bestrahlung. Von dort bin ich um vier wieder zu Hause. Bin dann müde und möchte nur liegen. Bisschen später, wenn ich es schaffe, lese ich meinen Kindern vor und rede mit ihnen. Wenn ich meinen Kindern Wärme geben kann, versuche ich das.

LA: Wie lange müssen Sie noch bestrahlt werden?

VP: Bis 22.08. Insgesamt sind das 31 Bestrahlungen. Jeden Tag wird bestrahlt.

Verfahrensleitende Verfügung:

Ihnen werden nun mit „A“ bezeichnete und mit Quellenangaben versehene landeskundliche Feststellungen zum Staat Georgien vom 07.06.2018 ausgehändigt. Das Bundesamt beabsichtigt diese Unterlagen zur Entscheidungsfindung in Ihrem Asylverfahren heranzuziehen. Es steht Ihnen frei dazu binnen zwei Wochen ohne Setzung einer Nachfrist eine Stellungnahme abzugeben.

Zum Umstand, dass Sie in deutscher Sprache zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden, wird auf Folgendes hingewiesen:

§ 39a AVG regelt nur den mündlichen Verkehr mit der Behörde, begründet aber keinen Anspruch auf die Verwendung einer fremden Sprache im Schriftverkehr mit den Beteiligten; insbesondere ist die Beifügung einer Übersetzung eines Schriftstückes nicht vorgesehen (Ringhofer I, 367; VwGH 11.1.1989, Zl 88/01/0187; 1.2.1989, Zl. 88/01/0330). Aufgrund der Verweisungsnorm des § 23 AsylG gilt dies auch im Asylverfahren.

LA: Wollen Sie ein eigenes Exemplar ausgefolgt haben?

VP: Nein, danke. Ich weiß, was dort passiert. Es ist eine schwierige Situation in Georgien. Sehr viele Krebsfälle gibt es in Georgien. Ich weiß nicht, warum.

LA: Die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 08.05.2018 zu Brustkrebs wird Ihnen zur Kenntnis gebracht. Wollen Sie die Anfragebeantwortung ausgefolgt bekommen mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme?

VP: Nein, danke.

LA: Ich beende jetzt die Befragung. Sie haben den Dolmetscher während der ganzen Befragung einwandfrei verstanden?

VP: Ja.

LA. Wollen Sie noch etwas sagen?

VP: Ich möchte nur sagen: In Georgien vor der Geburt meines dritten Kindes hatte ich einen kleinen Knoten. In Georgien sagte man, das ist nichts Schlimmes. Es wird sich nach der Geburt auflösen. Aber es ist nach der Geburt schlimmer geworden. Es war nicht gutartig. Es war bösartig, die haben gesagt, es ist nichts Schlimmes. Genau dieser Knoten wurde hier rausgeschnitten.

I.2.8. Vorgelegt vor dem BFA wurde von den bP:

-        Deutschkursbestätigungen A1 für bP 1 und 2

-        Medizinische Unterlagen bP 2 und N aus Österreich

-        Georgische medizinische Unterlagen zu N

-        Diverse Unterstützungsschreiben

-        BASB – Schriftstücke bezüglich Parkausweis und Ausstellung eines Behindertenpass vom 27.03.2018 für N samt Sachverständigengutachten vom 07.03.2018

-        Bestellungsbeschluss und Stellungnahme der Sachwalterin von N

-        Geburtsurkunde bP 3

-        Bilder der Familie im Umfeld in Österreich

Die bB legte dem Bescheid neben allgemeinen Länderinformationen zudem zugrunde:

-        Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 08.05.2018 – Brustkrebs

-        Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zu Bilaterale Zerebralparese vom 28.02.2018 und 27.09.2017

Die vorgelegten Personalausweise der bP 1 und 2 wurden mit Aktenvermerk der LPD vom 27.08.2018 für unbedenklich befunden.

I.3. Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Georgien nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Georgien gemäß § 46 FPG zulässig sei.

Eine Frist zur freiwilligen Ausreise wurde mit 14 Tagen gewährt.

In Bezug auf sämtliche bP sowie die volljährige N wurde ein im Spruch inhaltlich gleichlautender Bescheid erlassen, weshalb sich aus dem Titel des Familienverfahrens gem. § 34 AsylG ebenfalls kein anderslautender Bescheid ergab.

Die bB ging davon aus, dass die wirtschaftliche Existenz der bP und N über Verwandte in Georgien und das georgische Sozialsystem in Georgien gesichert ist und die bP 2 sowie N Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung haben.

I.3.1. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft bzw. wurde ausgeführt, dass die Erkrankungen der bP 2 und N in Georgien behandelt werden könnten und daher eine Schutzgewährung ausscheide.

I.3.2. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Georgien traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungen.

I.3.3. Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter § 8 Abs. 1 AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 8 EMRK dar, weshalb Rückehrentscheidung und Abschiebung in Bezug auf Georgien zulässig sind.

I.4. Gegen die im Spruch genannten Bescheide wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben.

Im Wesentlichen wurde das bisherige Vorbringen, der bP 2 und N stünden in Georgien keine adäquaten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, wiederholt, bzw. wurde vorgetragen, die bB hätte keine ausreichenden Recherchen in Bezug auf die Behandlungsmöglichkeiten der bP 2 und N durchgeführt. Die bP 2 befände sich in Nachbehandlung in Österreich und sei ein Knoten bereits in Georgien entdeckt worden, wozu die Ärzte jedoch vermeint hätten, dass es nichts Schlimmes wäre. Aus den Länderinformationen im Bescheid ergäbe sich, dass eine Nachbehandlung der bP 2 für die Chemotherapie in Georgien nicht wirklich möglich sei. Krebsbehandlung sei zudem von geringer Qualität in Georgien und müsse sich die bP 2 für weitere 5 Jahre einer regelmäßigen Nachbehandlung unterziehen. Diese Nachbehandlung werde die bP 2 in Georgien nicht erhalten. Die bP hätten mangels Leistbarkeit keinen Zugang zur medizinischen Versorgung. Folglich hätte sie rechts- und tatsachenwidrig entschieden.

Es wurde beantragt, dass den Anträgen auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten Folge gegeben wird.

Vorgelegt mit der Beschwerde wurde von den bP:

?        Terminvereinbarung bP 2

I.5. Am 01.10.2018 langte eine Dokumentenvorlage (Bestätigung von Verwandten in Georgien, dass N keine medizinische Versorgung erhalten hat; medizinisches Schreiben aus Georgien über eine abgeschlossene Rehabilitationsbehandlung der N in Georgien und dem Umstand, dass die N eine langfristige Rehabilitationsbehandlung in europäischen Ländern braucht von XXXX ) ein.

I.6. Die Beschwerdeakten wurde in Bezug auf die bP der ho. Gerichtsabteilung L518, jene in Bezug auf die N der ho. Gerichtsabteilung L515 zugewiesen.

I.7. Das ho. Gericht ordnete im Einvernehmen mit der Gerichtsabteilung L515 für den 1.3.2021 eine Beschwerdeverhandlung in Bezug auf die bP sowie die N an, welche vom erkennenden Richter und dem Leiter der Gerichtsabteilung L515 geleitet wurde. Gemeinsam mit der Ladung wurden den bP Feststellungen zur abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Georgien, sowie Quellen zu Behandlungsmöglichkeiten in Georgien zur Kenntnisnahme übermittelt.

Zu Beginn der Verhandlung stellte sich heraus, dass zwischenzeitig der Vater der N zu deren Erwachsenenhelfer bestellt wurde.

Der wesentliche Verlauf der Beschwerdeverhandlung wird wie folgt wiedergegeben (der erkennende Richter als „RI1“, der Leiter der ho. Gerichtsabteilung L515 als „RI2“ bezeichnet; Hervorhebungen und Formatierungen stimmen nicht mit dem Original überein):

RI: Stehen Sie in sonstiger medizinischer oder therapeutischer Behandlung?

P1: Ich bin gesund, ich nehme keine Medikamente.

P2: Ich wurde wegen eines Brusttumors im Jahr 2018 operiert und seitdem brauche ich Therapie. Nachgefragt gebe ich an, dass ich vier Chemotherapie hatte. Nachgefragt gebe ich an, dass ich alle drei Monate in XXXX in einem onkologischen Spital zu Nachuntersuchung bin. Alle sechs Monate mache ich weitere Untersuchungen. Nachgefragt gebe ich an, dass es eine Knochenuntersuchung ist. Es beinhaltet ein CT, auch eine Sonographie und zudem erfolgen Mammographien. Ich nehme Dexamatason. Nachgefragt gebe ich an, dass es ein Hormonpräparat ist. Zudem nehme ich ein Vitamin Kalzidevidal (phon.). Ich nehme auch Parazetamol. Dies nehme ich im Bedarf gegen Schmerzen. Ein weiteres Medikament Solatex, wird mir einmal im Monat von meinem Hausarzt injiziert. Das ist für die Knochen, eine weitere Infusion brauche ich alle sechs Monate, für die Hormone.

RI2: Welche aktuellen Therapien hat die Tochter oder welche Medikamente nimmt Sie?

P1: Aktuell macht sie eine Physiotherapie, eine Ergotherapie. Nachgefragt gebe ich an, dass es sich um zwei Sitzungen in der Woche handelt. Es wurde ein Gerät angefertigt, damit sie stehen kann. Ich habe auch ein Foto mit, wo man dies sehen kann (Foto und Therapiebericht werden in Kopie zum Akt genommen).

Nächste Woche bekommt sie einen neuen Rollstuhl. Dieses Gerät ist dafür geeignet, dass sie z.B. beim Duschen stehen kann. Bei der Ankunft in Österreich war sie wie ein Stein, unbeweglich. Jetzt ist sie lebhafter, die Therapie hat Erfolge gezeigt. Sie hat angefangen zu reden, davor sprach sie kein Wort. Sie bewegt jetzt die Hände, das war vorher auch nicht der Fall. Wir sehen hier Fortschritte Tag für Tag. Es wurde uns von den österreichischen Ärzten in Aussicht gestellt, dass sie nicht laufen wird, aber selbstständig gehen könnte und auch selbst, ohne fremde Hilfe essen könnte.

RI1: Wer vertritt die P4 in diesem Verfahren?

P2: Ich als Mutter.

RI1: Ist Ihr Sohn gesund oder steht er in ärztlicher Behandlung?

P2: Er ist gesund.

RI1: Wann sind Sie wie aus dem Heimatland ausgereist und in Österreich eingereist? (legal/illegal)

P: Ich bin im März 2017 nach Österreich gekommen. Nachgefragt gebe ich an, gemeinsam mit der Familie. Ich bin legal ausgereist.

RI1: Wie sind Sie legal ausgereist?

P: Wir hatten ein griechisches Visum in den Pässen gehabt. Nachgefragt gebe ich an, dass es ein Touristenvisum war. Ich weiß nicht ob es für 7 oder für Tage gültig war.

RI1. Haben Sie von Anfang an vorgehabt, in Österreich einen Asylantrag zu stellen, damit Ihre Tochter hier behandelt wird?

P: Ja.

RI1: War Ihr Zielstaat immer Österreich, warum sind sie nicht in Griechenland verblieben bzw. wo sind Sie mit dem Flugzeug gelandet?

P: Ich wollte, dass meine Tochter die beste medizinische Versorgung erhält. Ich wusste, dass in Österreich der Fall war.

RI1: Woher wussten Sie das?

P: Das sagt jeder. Die ganze Welt spricht davon.

RI1: Wo war Ihr Startflughaften und wo Ihr Zielflughafen?

P: Von XXXX nach Istanbul. Von Istanbul nach Budapest. Von Budapest sind wir mit dem Bus weiter nach Österreich gereist.

RI2: Wie war die Flugreise mit der P3 möglich?

P: Wir hatten nicht einmal einen Rollstuhl. Ich habe sie die ganze Zeit getragen.

RI2: Hatten Sie einen ganz normalen Platz gebucht?

P: Sowohl in Istanbul als auch in Budapest hatten wir einen speziellen Gang und auch einen Rollstuhl hat man uns organisiert.

RI2: Wie war der Sitz im Flugzeug ausgestattet?

P: ES war ein ganz normaler Sitz.

RI1: Besitzen oder besaßen Sie jemals einen Reisepass? Wann wurde dieser von welcher Behörde ausgestellt?

P: Meine Frau kennt vielleicht das genaue Datum, ich weiß es nicht, wann es war.

RI1: Können Sie den Zeitraum eingrenzen?

P: Vielleicht 2015 oder 2016 oder vielleicht auch 2017.

RI1: Wo befindet sich diese jetzt?

P: Sie haben wir alle zerrissen.

RI1: Wann und wo?

P: Sobald wir aus dem Bus ausgestiegen sind, bei der Ankunft in Wien.

RI1: Warum haben Sie die Pässe zerrissen?

P: Weil in unseren Pässen stand ja, dass wir nach Griechenland reisen, auch das Visum war drinnen. Wir waren ja dann in Wien.

RI1: Haben Sie sich jemals über die georgische Botschaft in Wien um ein Duplikat bemüht?

P: Nein.

RI1: Warum nicht?

P: Weil ich nicht möchte, dass meine Tochter in diesem Sumpf landet.

RI1: Was meinen Sie damit?

P: Mit Sumpf meine ich, dass es sich um ein Land handelt, ich meine damit Georgien, wo einen Oligarchen gibt, der alles kauft. Man muss für alles einen hohen Preis zahlen, hat aber kein Ergebnis und hat keinen Erfolg.

RI1: Wo haben Sie gelebt? Wo sind Sie geboren und aufgewachsen? In wessen Eigentum steht das Objekt? (AS 67)

P: Ich bin in XXXX geboren. Es ist die Hauptstadt von XXXX . Aufgewachsen bin ich im Bezirk XXXX . Nachgefragt gebe ich an, dass ich meine ganze Kindheit dort verbracht habe. Das ist ein kleines Häuschen mit einem Grundstück. Heute kann ich nicht hin, da es durch Russland okkupiert ist. Mein Großvater hat es mir vererbt.

RI1: Wann sind Sie nach XXXX gegangen?

P: In XXXX habe ich die Schule besucht. Nachgefragt gebe ich an, dass die Adresse lautet: XXXX . Da haben meine Eltern und meine Brüder gewohnt. Ich hatte dann eine weitere Wohnung, die ich wegen meiner Tochter verkaufen musste. Nachgefragt gebe ich an, dass die oben angegebene Wohnung im Eigentum meines Vaters steht.

RI1: Haben Sie Eigentum im Heimatland?

P: Nein.

RI1: Haben Sie noch Familie im Heimatland? Wo? (AS5)

P: Meine Eltern, meine jüngere Tochter – sie ist 21 Jahre alt. Ich habe noch drei Brüder. Es leben alle zusammen in der Wohnung.

RI1: Haben Sie noch weitere Familienangehörige im Heimatland?

P: Ja habe ich. Nachgefragt gebe ich an, dass es sich bei der Kernfamilie um ca. 20 Personen handelt. Dabei handelt es sich um die Eltern, Kinder und Geschwister von mir und meiner Frau. Nachgefragt gebe ich an, dass ich die Familie nie zusammengezählt habe, aber es handelt sich um ca. 50 Personen.

RI1: Haben Sie zu diesen Familienangehörigen im Heimatland Kontakt?

P: Ich schaffe es nicht regelmäßig Kontakt zu meiner Familie zu halten. Ich kontaktiere meinen Vater, der schon älter ist.

RI1: Wie oft haben Sie Kontakt mit Ihrem Vater bzw. wie haben Sie Kontakt mit ihm?

P: Manchmal einmal die Woche, manchmal einmal im Monat über das Telefon.

RI1: Wovon lebt Ihre Kernfamilie im Heimatland?

P: Meine Tochter lebt bei den Tanten. Sie lernt jetzt momentan Deutsch. Sie arbeitete in einem Geschäft als Verkäuferin. Corona bedingt wurde sie beurlaubt. Nachgefragt gebe ich an, dass meine Eltern Pensionisten sind. Sie leben jetzt momentan am Land. Abermals nachgefragt gebe ich an, dass sie ein Grundstück haben, außer der Wohnung.

RI1: Wird dieses Grundstück landwirtschaftlich genutzt?

P: Sie halten Hühner. Nachgefragt gebe ich an, dass es dort auch ein kleines Häuschen gibt. Alle Verwandten versammeln sich dann dort in diesem Haus. Nachgefragt gebe ich an, dass das Grundstück zwischen 500 und 1000 Quadratmeter groß ist.

RI1: Haben Sie zu Bekannte im Heimatland Kontakt?

P: Ich habe nach wie vor hin und wieder Kontakt zu meinen Freunden. Nachgefragt gebe ich an, dass ich sehr viele Freunde dort habe.

RI1: Haben Sie vor Ihrer Ausreise gearbeitet? Was?

P: In einer KFZ Werkstatt als Schweißer.

RI1: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie im Herkunftsland genossen?

P: Ich habe eine technische Berufsschule abgeschlossen. Mein Beruf lautet Elektroinstallateur.

RI1: Haben Sie Familienangehörige in Österreich/im Ausland?

P: Nein.

RI1: Wovon leben Sie in Österreich, gehen Sie einer Arbeit nach?

P: Ja, ich arbeite. Nachgefragt gebe ich an, dass ich zwei Jahre lang in der Kirche gearbeitet habe, ich habe den Garten und die Grünflächen gepflegt. Ich arbeite jetzt als Hausmeister. Ich habe Verträge mit zwei Unternehmen und arbeite seit ca. einem Jahr.

RI1: Was verdienen sie im Monat?

P: Wegen Corona habe ich im letzten Jahr nur 2.000 Euro verdient. Jetzt verdiene ich 370,-- bis 400,-- Euro im Monat.

RI1: Sind Sie nach wie vor in der GVS?

P: Wir wohnen nach wie vor in einem Asylheim, für dessen Kosten die Caritas aufkommt. Nachgefragt gebe ich an, dass wir als Taschengeld 40,00 Euro im Monat pro Person bekommen.

RI1: Haben Sie sich jemals beim AMS um eine Arbeit beworben und einen abschlägigen Bescheid erhalten?

P: Ja, habe ich. Sie haben mir die Absage mündlich erteilt.

RI1: Wie gestaltet sich Ihr Alltag in Österreich?

P: Ich stehe sehr früh auf, wegen meiner Tochter. Meine Frau darf nicht schwer heben. Ich bin dafür zuständig, die Windel anzuziehen, sie zu waschen. Dann bringe ich den Sohn in die Schule. Wenn ich angerufen werde, dann gehe ich arbeiten, drei bis vier Stunden. Zwei Mal in der Woche begleite ich meine Tochter zur Therapie.

RI1: Wie setzt sich Ihr Freundeskreis zusammen?

P: Ich habe ein älteres befreundetes Ehepaar, denen helfe ich. Sie sind über 80 Jahre alt. Ich bin ein Mensch, der nicht zu Hause ohne Arbeit sitzen kann. Wenn ich die Gelegenheit habe, dann helfe ich gerne.

RI: Sind Sie in Österreich ein Mitglied eines Vereines?

P: Nein bin ich nicht. Ich gehe immer wieder zur Kirche. Ich gehe in eine katholische Kirche in XXXX .

RI: Sind Sie in Österreich bisher straffällig geworden?

P: Nein.

Folgende Frage wird auf Deutsch gestellt.

RI: Wie gut sprechen Sie Deutsch?

P: Habe bisschen, nicht so viel.

RI1: Ihnen wird ein Zettel mit einem Text übergeben. Lesen Sie diesen durch, sie können auch Stichwörter notieren und erzählen sie in weiterer Folge zusammengefasst den Inhalt des Artikels (Anm.: dieser entstammt einer Musterprüfung für A2)

P antwortet auf Georgisch und wird aufgefordert, den Text auf Deutsch zusammengefast wiederzugeben.

P: Das ist zum Beispiel Samstag und Sonntag, was machen. Urlaub. Mit Sport machen, spielen, zusammen Freunden. Schwimmen und eine Party machen.

P wendet sich wiederum auf Georgisch an die D und gibt bekannt, die Brille vergessen zu haben.

Die Befragung wird auf Georgisch fortgesetzt.

RI: Haben Sie in Österreich jemals einen Deutschkurs besucht bzw. abgeschlossen?

P: Ich habe mehrmals einen Deutschkurs angefangen, aber nie beenden können, weil immer etwas dazwischenkam, oder die Operationen und die Krankenhausaufenthalte meiner Tochter. Ich war im Spital mit meiner Tochter, der Deutschkurs fand in XXXX statt. Es war mir nicht möglich.

RI: Wenn Sie hypothetisch in Österreich verbleiben dürften, wie würden Sie für Ihren Lebensunterhalt bzw. den Ihrer Familie aufkommen?

P: Ich bin ein sehr arbeitsamer Mensch, aber mir sind die Hände gebunden. Das AMS erteilt mir keine Arbeitserlaubnis. Wenn dieses Problem gelöst ist, werde ich auf jeden Fall arbeiten. Nachgefragt gebe ich an, dass ich bereit bin körperlich zu arbeiten. Ich werde nicht wählerisch sein.

RI1: Haben Sie sonstige, bislang nicht zur Sprache gelangte integrationsverfestigenden Maßnahmen ergriffen? (Der P wird die Frage erläutert.)

P: Mein einziges Interesse für den Verbleib in Österreich ist, dass meine Frau und meine Tochter am Leben bleiben. Diese Möglichkeit hatte ich in Georgien nicht. Ich habe bis jetzt nicht erwähnt, dass sich mein Dorf im von Russland okkupierten Territorium befindet. Hätte ich andere Ziele, hätte ich auch meine andere Tochter mitgenommen, dies habe ich ja nicht gemacht.

RI1: Welche Integration weist P4 auf?

P: Er besucht die Schule. Er ist in der Nachmittagsbetreuung. Er hat ein Zertifikat bekommen, ich kann es vorlegen. Er spricht sehr gut Deutsch. Er besucht die erste Klasse der Volksschule.

P legt vor:

-        Glückwunschkarte der Klassenlehrerin (wird in Kopie zum Akt genommen).

RI1: Wie sprechen Sie im Familienverband?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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