TE Bvwg Erkenntnis 2021/3/29 L504 2219227-1

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Veröffentlicht am 29.03.2021
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Entscheidungsdatum

29.03.2021

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch


L504 2219227-1/60E

SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 03.03.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. staatenlos, vertreten durch BBU Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.04.2019, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.03.2021 zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.



Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang

Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte am 03.04.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz.

Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Palästinenser mit islamischen Glaubensbekenntnis ist, der arabischen Volksgruppe angehört und aus dem Gazastreifen stammt.

In der von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführten Erstbefragung gab die bP zu ihrer Ausreisemotivation aus dem Herkunftsstaat Folgendes an (Auszug aus der Niederschrift):

„(…)

9.4 Sind Sie legal oder illegal aus Ihrer/m Heimat/Herkunftsland ausgereist?

Ich bin mit gefälschten Dokumenten illegal aus meiner Heimat ausgereist.

9.5 Hatten Sie je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis?

Ich habe nur einen gültigen palästinensischen Identitätsnachweis.

[…..]

9.9 Haben Sie jetzt ein bestimmte Reiseziel (Zielland)? Wenn ja, welches?

Ja, mein Reiseziel ist Österreich.

9.9.1 Wenn ja: warum wollen Sie dieses bestimmte Land erreichen?

Weil ich verzweifelt bin, kein Geld und keine perspektiven mehr habe. Ich hoffe, dass mir das österreichische Gesetz helfen kann.

10. Angaben über die Schleppung (Kosten, Anzahl der Geschleppten, etc.)?

Wer organisierte Ihre Reise: (genaue Daten)

Mein Vater hat meine Reise organisiert.

10.1. Wie wurde dir Reise organisiert?

Mein Vater hat mir erst kurz vor meiner Reise gesagt, dass er alles für mich organisiert hat.

[…..]

11. Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund):

Der „Hamas“ hat unsere Stadt XXXX im Gaza-Streifen belagert und uns, unsere Häuser

weggenommen. Ich setzte mich gegen die „Hamas“ zur Wehr und schlug ihren

Kommandanten. Diese Handlung hatte die Konsequenz, dass ich die Todesstrafe von dem

„Hamas“ ausgesprochen bekam. Aus diesem Grund setze mein Vater alles in Bewegung,

mich aus der Stadt und dem Land raus zu bekommen.

11.1 Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

Ich befürchte, dass ich von dem „Hamas“ getötet werde.

11.2. Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei Rückkehr unmenschliche Behandlung,

unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen?

Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?

Wenn ja, welche?

Ich befürchte, dass ich von der „Hamas“ getötet werde.

[…..]

14. Sonstige sachdienliche Hinweise?

Das sind alle meine Gründe. Ich habe nichts mehr anzugeben.

(…)“

Zudem gab die bP in der Erstbefragung an, dass ihr die gefälschten Dokumente von der türkischen Polizei abgenommen worden wären und sie bislang von keinem anderen Land ein Visum oder einen Aufenthaltstitel erhalten habe. Sie legte eine ID Karte und Personenstandsurkunde vor, wobei im Rahmen einer Überprüfung der ID Karte keine Verfälschungsmerkmale festgestellt werden konnten.

Die bP kam zwei Terminen zur Akteneinsicht, welche sie beantragt hatte, nicht nach.

Am 27.09.2018 wurden von der bP medizinische Unterlagen per Mail übermittelt, wonach die bP bereits in ihrer Heimat vor 2 Jahren wegen psychischer Probleme mit Medikamenten (Cymbalta, da ihm dies besser als Sertalin gehofen habe) behandelt worden sei. Es wurde aktuell eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Die bP könne aus gesundheitlichen Gründen den Einvernahmetermin bei der bB am 02.10.2018 nicht wahrnehmen.

Am 19.11.2018 langte eine Mitteilung eines Sachverständigen ein, dass die bP nicht zur Befunderstellung hinsichtlich der Einvernahmefähigkeit am 07.11.2018 erschienen ist. Dies trotz entsprechender Ladung durch die bB.

Am 19.11.2018 übermittelte die bP zudem per Mail die Reisewarnung betreffend Palästina.

Mit Mail der Caritas vom 06.12.208 wurde mitgeteilt, dass die bP es nicht geschafft habe, den Termin am 07.11.2018 wahrzunehmen, da sie aufgrund einer Panikattacke den falschen Zug erwischt habe. Die bP lasse fragen, ob es möglich sei, dass sie zum neuen Termin durch das Rote Kreuz transportiert wird bzw. ob die Kosten übernommen werden.

Der Caritas wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich des Transports mit der Grundversorgungsstelle Kontakt aufzunehmen sei. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass entgegen den Ausführungen im Mail der bP seitens des Quartiers der bB mitgeteilt worden ist, dass die bP am 07.11.2018 die Unterkunft gar nicht verlassen hat.

In der Folge wurden über die Caritas Tickets für öffentliche Verkehrsmittel vorgelegt, welche belegen sollten, dass die bP versucht hätte, zur Befundung zu gelangen.

Aus dem von der bB in Auftrag gegebenen neurologisch-psychiatrischen Gutachten vom 12.12.2018, welchem die von der bP vorgelegten medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt wurden, geht nach persönlicher Begutachtung der bP hervor, dass sich eine posttraumatische Belastungsreaktion aktuell nicht diagnostizieren ließ. Die bP habe bereits in der Heimat eine medikamentöse Therapie erhalten und fachärztliche Kontakte in Anspruch genommen. Die psychischen Störungen stünden im Zusammenhang mit der psychosozialen Belastungssituation, den Lebensumständen, aktuell auch mit dem unklaren Ausgang des Verfahrens im Zusammenhang mit der Trennungssituation von den Familienangehörigen. Diagnostiziert wurde eine Anpassungsstörung mit einer leichtgradigen depressiven Reaktion. Eine suizidale Einengung liege nicht vor. Die bP sei einvernahme- und geschäftsfähig sowie prozessfähig. Zur Behandlung könnten die gängigen Antidepressiva verordnet werden. Es sei von einer wesentlichen Verbesserung in den nächsten Wochen und Monaten auszugehen und nicht von einer dauerhaften Behandlungsbedürftigkeit. Im Falle der Nichtbehandlung könnten die psychischen Symptome sich kurzzeitig etwas verschlechtern, von einer Verschlechterung zu einem lebensbedrohenden Zustand sei nicht auszugehen und eine Wartezeit auf einen Arzttermin vertretbar. Die bP sei reisefähig und in der Lage, für den Lebensunterhalt selbstständig zu sorgen und das Alltagsleben selbstständig zu bestreiten.

In der nachfolgenden Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 25.01.2019 brachte die bP zu ihrer ausreisekausalen Problemlage im Herkunftsstaat und allfälligen Problemen, die sie im Falle der Rückkehr erwarte, im Wesentlichen Folgendes vor (Auszug aus der Niederschrift):

„(…)

Belehrung: Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben im Asylverfahren

vertraulich behandelt und nicht an Behörden Ihres Heimatlandes weitergeleitet

werden.

Es ist unumgänglich, dass Sie die Wahrheit sagen, nichts verschweigen und

alle zur Begründung des Antrages auf internationalen Schutz erforderlichen

Anhaltspunkte selbständig und über Nachfrage wahrheitsgemäß darlegen.

Auf die Folgen einer wahrheitswidrigen Aussage und der damit verbundenen

allenfalls für Sie nachteilig verlaufenden Glaubwürdigkeitsprüfung werden Sie

hingewiesen. Ebenso werden Sie heute auf Ihre Mitwirkungspflichten gem. §

15 Asylgesetz (AsylG) 2005 und § 13 BFA-VG und auf die Folgen einer

allfälligen Verletzung der Mitwirkungspflichten hingewiesen. Falsche Angaben

Ihre Identität bzw. Nationalität betreffend können strafrechtliche

Konsequenzen nach sich ziehen.

Auf die mögliche Inanspruchnahme eines Rechtsberaters und einer

Rückkehrberatung werden Sie aufmerksam gemacht.

[…]

LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem

Asylverfahren zu machen?

VP: Ja.

LA: Wie stellt sich Ihre aktueller Gesundheitszustand dar, sind Sie gesund?

VP: Ich versuche gesund zu sein.

LA: Wie meinen Sie das?

VP: Ich nehme regelmäßig Psychopharmaka, aber ich konnte wegen der fehlenden

Sprachkenntnisse noch keine Psychotherapie machen.

Anmerkung: Der VP wird der wesentliche Inhalt des neurologisch-psychiatrischen

Gutachtens (Seiten 11ff) der erfolgten Untersuchung vom 12.12.2018 zur

Kenntnis gebracht.

LA: Möchten Sie sich zum Inhalt des Gutachtens äußern?

VP: Wenn ich ehrlich sein soll, dann habe ich Selbstmordgedanken. Das ist bei mir was

Neues. So was hatte ich damals nicht. Zurzeit stehe ich sehr unter Druck, aber ich

versuche mich zu verbessern und mich unter Kontrolle zu halten.

LA: Was haben Sie in Bezug auf die Selbstmordgedanken unternommen?

VP: Ich konnte nichts dagegen unternehmen. Ich versuchte auch mehrmals, von der

Brücke zu springen, aber das habe ich nicht gemacht. Derzeit leide ich in meinem

Zimmer. Ich hoffe, dass ich sobald wie möglich von dieser Situation befreit werde.

LA: Haben Sie mit einem Arzt darüber gesprochen?

VP: Nein. Das ist was neues, das habe ich seit zwei Monaten. Ich habe bereits einen

Termin ausgemacht, aber der ist erst im April.

Anmerkung: VP wird über die Möglichkeit der Vorstellung bei der XXXX

informiert.

Ich möchte diese Einvernahme hinter mich bringen. Ich kämpfe täglich mit mir selber.

Ich hoffe immer auf Glück und vielleicht wird alles wieder gut. Vielleicht bin ich eines

Tages wieder glücklich und alles wird normal. Vielleicht kann ich dann wieder ein

schönes Leben haben. Was ich hinter mir habe, war sehr schlimm.

LA: Warum haben Sie Ihre Selbstmordgedanken beim Gutachter nicht erwähnt?

VP: Ich dachte nicht darüber nach. Ich hatte noch keine solchen Gedanken.

LA: Haben Sie für sich einen Auslöser dieser Gedanken festmachen können?

VP: Ich habe alles verloren. Seit ich nach Österreich gekommen bin habe ich gemerkt,

dass ich meine Arbeit, meine Familie, meine Hoffnungen verloren habe. Alles was ich

hatte. Ich leide darunter, weil ich meine Familie nicht schützen kann. Ich bin ein

Anmerkung: Die VP kämpft mit den Tränen. Die Amtsperson XXXX wird vom LA gebeten

den Raum für die weitere Einvernahme zu verlassen (09:30 Uhr).

Was ich hinter mir habe, war sehr schwer.

LA: Sind Sie damit einverstanden, dass Behörden und Gerichte im gesamten Verfahren

Einsicht in bereits vorliegende und künftig erhobene ärztliche Befunde nehmen können,

sowie dass die Sie behandelnden Ärzte, als auch behördlich bestellte ärztliche Gutachter

wechselseitig Informationen zu den Ihre Person betreffenden erhobenen ärztlichen

Befunden austauschen können? Sind Sie weiters mit der Weitergabe Ihrer medizinischen

Daten an die Sicherheitsbehörde und die für die Grundversorgung zuständigen Stellen

einverstanden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit widerrufen.

VP: Ja.

LA: Nehmen Sie Drogen oder anderweitige Suchtmittel? Sind Sie zurzeit alkoholisiert?

VP: Nein.

LA: Welche Medikamente nehmen Sie derzeit ein?

VP: Duloxetin 90mg, Seroquel 50mg

LA: Stimmen die Angaben, die Sie bisher in Ihrem Asylverfahren gemacht haben?

VP: Ja.

LA: Nennen Sie mir bitte Ihre Daten zu…

… Religionszugehörigkeit: ich möchte nicht über Religion sprechen, ich habe

deshalb Probleme. Im Ausweis steht Islam, aber unter

den Moslems habe ich gelitten.

Anmerkung: Die VP kämpft mit den Tränen.

… Religionszugehörigkeit: Ich würde sagen, dass ich aktuell ohne Bekenntnis bin.

LA: Wie lautet der Name Ihres Ehepartners und wann hat er/sie Geburtstag?

VP: XXXX , sie hat am XXXX Geburtstag.

LA: Wurde Ihre Ehe traditionell geschlossen, oder wurde sie staatlich registriert?

VP: Beides.

LA: Wann haben Sie geheiratet?

VP: Ich glaube das war 2006, vielleicht im April. 2005 haben wir uns verlobt.

LA: Haben Sie Kinder, wenn ja, wie viele, wie heißen sie und wann haben sie

Geburtstag?

VP: Ich habe drei Töchter und einen Sohn. Die Töchter heißen XXXX

LA: Wo befindet sich Ihre Familie im Moment?

VP: Im Gazastreifen, in XXXX .

LA: In einem Flüchtlingscamp?

VP: Nein, meine Ehefrau lebt nicht im Flüchtlingslager XXXX , sondern in der Stadt.

LA: Sind Sie UNRWA Flüchtling?

VP: Nein, wir sind Staatsbürger. Wir sind von dieser Ortschaft. Das Flüchtlingslager steht

zum Teil auf unserem Grundstück. Sie leben dort auf unserem Grundstück.

LA: Wodurch bestreitet Ihre Familie derzeit ihren Unterhalt?

VP: Ich hatte Ersparnisse, ich gab diese meiner Familie. Meine Frau wird auch noch von

ihrer Familie unterstützt.

LA: Nennen Sie mir bitte Ihre Wohnadresse im Heimatland und beschreiben Sie die

Umgebung.

VP: XXXX . XXXX XXXX XXXX . Neben der XXXX Moschee. [Anm.: VP zeigt auf

Google Maps selbst den Weg dorthin]

LA: Mit wem haben Sie dort gewohnt?

VP: Wir hatten eine Wohnung. Mit meiner Frau, meinen Kindern. Es war ein Haus mit

mehreren Parteien. Neben uns wohnten noch meine Eltern und mein Bruder im

selben Haus, und andere Verwandte.

LA: Haben Sie Geschwister? Wenn ja, wie heißen diese, und wo halten sie sich derzeit

auf?

VP: Ich habe fünf Brüder und fünf Schwestern. Je zwei Schwestern und Brüder sind noch

ledig. Sie leben alle in XXXX , im selben Haus. Zwei meiner verheirateten

Schwestern leben auch in XXXX und eine in XXXX .

LA: Haben Sie minderjährige Geschwister?

VP: Zwei. Sie leben bei meinen Eltern. Sie heißen XXXX . Ich glaube sie

sind 14 und zwölf Jahre alt.

LA: Haben Sie für diese beiden Schwestern irgendwelche Sorgepflichten?

VP: Ich habe meinen Eltern und meinen Geschwistern geholfen, weil meine Eltern sehr

arm sind.

LA: Wurde die Obsorge auf Sie übertragen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie noch weitere Angehörige in Ihrer Heimat? Wo halten sich diese auf?

VP: Meine gesamte Verwandtschaft lebt in XXXX . Ich habe einen Onkel und drei Tanten

väterlicherseits. Meine Großeltern sind bereits verstorben. Mütterlicherseits habe ich

noch sechs Onkel und drei Tanten.

LA: Haben Sie seit Ihrer Ausreise etwas von Ihren Angehörigen/Ihrer Familie gehört?

Wenn ja, in welcher Form und wie häufig?

VP: Nicht immer, weil bei uns daheim nicht immer Strom vorhanden ist. Vielleicht einmal

in zehn Tagen. Ich versuche meine Gedanken nicht auf meine Familie kommen zu

lassen, wenn ich an sie denke, dann leide ich. Deshalb kontaktiere ich sie nicht sehr

oft.

LA: Hat Ihre Frau dafür Verständnis?

VP: Nein, sie hat sich letztes Mal beschwert und gesagt, dass ich mich im letzten Jahr

geändert hätte und ich nicht auf sie achten würde. Sie hält es nicht mehr aus. Sie

sagt mir, dass sie viel Verantwortung hat, weil sie einen kleinen Sohn und die Töchter

hat. Diese Aussage hat mich sehr getroffen, weil ich nie dachte, dass meine Frau sich

eines Tages beschweren würde. Mein Sohn ist krank und muss ständig ins

Krankenhaus und sie ließ meine Töchter alleine Zuhause.

LA: Was fehlt Ihrem Sohn?

VP: Er hat Probleme im Brustbereich, mit den Augen und beim Hören. Das ist eine

genetische Krankheit. Er hat entweder das Biedl-Bardet- oder das Edwards-Syndrom.

Das kommt, wenn Verwandte heiraten.

LA: Haben Sie Familienangehörige oder sonstige Verwandte in Österreich?

VP: Nein.

LA: Kennen Sie in Österreich jemanden, den Sie bereits aus Ihrer Heimat kannten?

VP: Nein.

LA: Welche Schulausbildung haben Sie?

VP: Ich habe die Matura und danach war ich fünf Jahre an der Universität und habe die

Ausbildung zum XXXX gemacht.

LA: Welche Berufserfahrung haben Sie?

VP: Ich war selbständiger XXXX . Und ich war Leiter der PPTA.

LA: Haben Sie einen Wehrdienst geleistet?

VP: Nein.

LA: Hat sich seit der Erstbefragung an Ihren Fluchtgründen etwas geändert oder halten

Sie die Gründe aufrecht?

VP: Es hat sich nichts geändert.

Anmerkung: Die Einvernahme wird vom LA von 10:15 Uhr bis 10:30 Uhr unterbrochen.

LA: Haben Sie in diesem Augenblick Selbstmordgedanken?

VP: Es kommt und es geht. Immer wenn ich denke, es könnte sein, dass ich meine

Familie und mich nicht schützen kann, kommt dieser Gedanke. Ich möchte selber ein

neues Leben anfangen. Glücklich mit meiner Familie.

LA: Seit Sie heute hier beim Bundesamt angekommen sind, hatten Sie schon derartige

Gedanken?

VP: Nein, weil ich Hoffnungen habe. Ich will heute stark sein, so kann ich meine

Aussagen richtig machen.

LA: Sie haben jetzt die Gelegenheit, die Gründe für Ihren Antrag auf internationalen

Schutz ausführlich darzulegen. Bitte versuchen Sie, Ihre Gründe detailliert zu

schildern! Bitte geben Sie dem Dolmetscher regelmäßig die Möglichkeit zu

übersetzen. Warten Sie nicht auf Fragen von meiner Seite, ich werde diese ggf. erst

nach Abschluss Ihrer Schilderungen stellen.

Ich ersuche Sie, mich wissen zu lassen, wenn Sie eine Pause benötigen, oder wenn

Sie das Gefühl bekommen, dass sich Ihr psychischer Zustand verschlechtert!

VP: Ich wurde in Saudi-Arabien geboren und habe in den Vereinigten Arabischen

Emiraten gearbeitet. Im Jahr 2003 kehrte ich zurück nach Gaza. Damals war ich

allein mit meinem Bruder. Meine Familie war damals in den Emiraten. Ich versuchte

in unserer Wohnung zu leben, in der auch mein Bruder lebte. Mein Bruder bat mich

aber, dass ich zu meinen Onkeln gehen solle um bei ihnen zu leben. Ich verstand

nicht weshalb er mich davon abhalten wollte, dass ich dort wohnte. Ich war noch jung.

Deshalb lebte ich dann bei meinen Onkeln mütterlicherseits. Eigentlich dachte ich,

dass die Lebensumstände in Gaza so seien wie in den Emiraten. Ich war moderat

und habe auch meine Cousine, die Tochter meines Onkels, offen angesprochen und

mit ihr geredet. Anfangs nahmen die Leute das nicht ernst, weil sie meinten, ich

würde mich nicht auskennen, wie man sich gegenüber Frauen verhält. Aber dann

begannen sie mich zu kritisieren, ich wollte aber in Freiheit leben und dachte, das

könnte ich auch. Schließlich sprach ich wieder einmal mit der Tochter meines Onkels.

Er sah das und war davon nicht begeistert. Ich merkte, dass die Leute dort sehr

religiös waren und es bei ihnen nicht angebracht war, dass man mit einer Frau

spricht. Ständig hatte ich das Gefühl, kontrolliert zu werden. Man sagte mir immer,

dass es Dinge gäbe, die man nicht tun dürfe, weil sie falsch seien. Man dürfe nicht

einmal mit Frauen sprechen, selbst dann, wenn es Verwandte wären. Die beste

Lösung wäre, wenn ich sie heiraten würde. Ich war noch sehr jung, aber ich sagte, es

sei mein freier Wille und ich dürfe sprechen mit wem ich wollte. Es gab öfters

Diskussionen darüber, weil man mich ständig belehrte, dass ich das nicht dürfe.

Schließlich wurde ich dazu gezwungen, die Tochter meines Onkels zu heiraten. Das

war 2006. Ich wusste nicht, dass mit der Hochzeit auch jede Menge Verantwortung

einhergeht. Mein Vater hat mir damals wirtschaftlich geholfen. Ich durfte nach der

Heirat dann in einer unserer Wohnungen leben. Mein Bruder war immer noch

dagegen, weil er meinte, dass wir keine netten Nachbarn hätten. Trotzdem habe ich

das gemacht, weil ich selbständig leben wollte.

Ein Jahr später übernahm die Hamas Gaza. Sie gewannen die Wahlen. Mein Bruder

begann, mit Hamas Probleme zu haben. Er reiste dann aus und ließ mich alleine

zurück. Ich war alleine und ich musste die gesamte Verantwortung tragen. Wir hatten

in unserem Haus einen Keller. Mein Onkel hat diesen Keller für eine gemeinnützige

Hilfsorganisation zur Verfügung gestellt. Darauf habe ich gar nicht geachtet. Dann

merkte ich, dass dieser Keller nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für andere

Dinge genutzt wurde. Der Keller wurde von Anhängern der Hamas genutzt. Ich setzte

meinen Vater davon in Kenntnis und fragte ihn, warum mein Onkel das gemacht

hätte. Schließlich wäre es ein Wohnhaus. Mein Vater sagte auch, dass es ein

gemeinnütziger Ort sei und dass die Leute dort nur beten dürfen. Zu dieser Zeit war

mein Vater noch in den Emiraten. Ich informierte ihn, dass die Hamas die Macht im

Ort übernommen haben. Er sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen solle.

Neben unserem Haus war eine Polizeistation. Man sagte sich, dass es ein Zentrum

der Hamas sei. Ab 2006 wurden alle Polizeistationen bombardiert, weil man sie als

Hamaszentren einstufte. Nach dem Bombardement versuchte man, das alles wieder

aufzubauen. Die Gemeinde kaufte noch ein kleines Grundstück daneben und baute

darauf eine Moschee. Das ist die Moschee XXXX . Ich habe meinem Vater davon

erzählt. Er kehrte dann im Jahr 2011 aus den Emiraten zurück nach Gaza. Mein

Vater beruhigte mich wieder, als ich von meinen Sorgen erzählte, weil es ja

schließlich unser Keller sei.

Von 2011 bis 2015 war ich ständig dagegen, dass unser Keller benutzt wird. Das

habe ich immer deutlicher zum Ausdruck gebracht. Ich war mir sicher, sie benutzen

den Keller für viele andere Dinge, nicht nur für gemeinnützige. Sie versicherten uns,

dass wir den Keller zurückbekämen, sobald die Moschee fertiggestellt würde. Man

versuchte mit meinem Vater zu sprechen, um von der angrenzenden Moschee einen

direkten Zugang zu unserem Keller zu bekommen, was mein Vater aber abgelehnt

hat. Aus diesem Grund bin ich eines Tages in den Keller gegangen und warf die

Leute mit dem Hinweis, dass es sich um unser Eigentum handle, aus unserem Keller.

Zu diesem Zeitpunkt war ein Hamasführer in unserer Ortschaft anwesend. Wir stritten

uns. Mein Vater kam auch herunter und wollte uns auseinander bringen, aus Angst,

man würde mich umbringen. Es kam zu einer Schlägerei woraufhin die Polizei

informiert wurde. Man nahm mich fest.

Zehn Stunden war ich bereits im Gefängnis, als dann mein Vater und zwei meiner

Brüder zu mir kamen. Wir waren alle für drei Tage im Gefängnis. Man setzte uns

unter Druck, damit wir die Erlaubnis geben, dass der Keller ein Teil der Moschee

wird. Sie würden uns solange nicht freilassen, bis wir zustimmen. Dann kamen drei

Personen und sprachen mit meinem Vater. Sie zwangen ihn, den Keller herzugeben,

als eine Art religiöser Gabe.

Zwischen 2015 und 2018 habe ich meinen Vater ständig irgendwohin gebracht. Ich

wollte diesen Keller zurückbekommen. Während dieses Zeitraums wurde ich einmal

entführt. Ich wurde drei Tage festgehalten und anschließend wieder 14 Tage

inhaftiert.

Schließlich bekam ich mit XXXX , dem Hamasführer, Probleme, weil wir mit

ihm reden wollten. Er war gerade bei der Eröffnung der Moschee anwesend und ich

nahm meinen Vater und wir gingen zu ihm. Alle wichtigen Personen waren gerade

da, es passte ihnen nicht, dass sie uns dort gesehen haben. Er hielt eine Ansprache,

danach ging mein Vater zu ihm. Die Bodyguards nahmen meinen Vater sofort fest

und ich konnte noch fliehen. Ich ging nach XXXX . Meine Nichte hat mich dann

telefonisch kontaktiert. Sie sagte mir, dass man mich beschuldigte, dass ich XXXX

umbringen wollte. Ich wäre sogar beschuldigt, den Hamasführer 2015 im Ort

umbringen gewollt zu haben. Sie gaben mir an allem Schuld. Ich hätte das alles

provoziert. Ich werde beschuldigt, dass ich gegen die Hamas sei. Sie würden jetzt

deshalb nach mir suchen. Mein Onkel sagte, ich hätte keine Chance mehr, dort weiter

zu leben, ich solle wohl besser ausreisen. Ich verließ daraufhin Gaza.

Ich kontaktierte dann meine Familie und man teilte mir mit, dass man unser Haus

gestürmt hätte. Die Polizei wollte uns nun enteignen. Meine Wohnung wurde auch

durchsucht. Ich hatte einen Laptop. Der Laptop und Dokumente wurden

sichergestellt. Sie haben die Wohnung ruiniert, alles zerstört. Meine Frau musste zu

ihrer Familie gehen. Das ist jetzt unser Problem. Ein Teil wurde enteignet und jetzt

versuchen sie, das ganze Haus zu bekommen. Sie wollen meinen Vater dazu

zwingen, freiwillig den Keller abzugeben. Sobald er das tut, gibt er auch unser Haus

ab. Mein Vater versuchte mehrmals das ganze Haus zu verkaufen um in Ruhe

woanders leben zu können. Es kamen sogar Interessenten, aber sie kauften es dann

wegen des Kellers nicht, weil dieser nicht Teil des Hauses ist. Die Hamas schickt

auch selbst Interessenten, aber diese wollen fast nichts dafür bezahlen. Mein Vater

lehnt den Verkauf ab und besteht darauf, dass es unser Haus ist und nicht der

Hamas gehört.

Ich war die aktivste Person bei diesem Sachverhalt. Andere Brüder haben sich nicht

so eingemischt. Sie hatten Angst, dass sie nachher Probleme deshalb bekommen

würden. Wir sind sechs Brüder. Vier sind schon aus dem Land. Zwei versuchen

unsere Heimat zu verlassen. Sogar mein Vater versucht die Heimat zu verlassen.

Meine beiden Brüder wollen unbedingt raus, mein Vater ist noch unentschlossen. Er

will aber sein Haus nicht verlieren. Er ist auch schon sehr alt. Für ihn ist alles

schwieriger.

Wir versuchten auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wir wollten rechtlich

dagegen vorgehen, aber die Polizei nimmt eine solche Anzeige nicht auf. Der

Sachverhalt ist immer noch aktuell. Der Keller wird nicht nur für gemeinnützige Dinge

genutzt. Deshalb habe ich auch meine Arbeit, überhaupt fast alles, verloren.

Das war meine Geschichte.

Anmerkung: Ende der freien Erzählung.

LA: Sind Sie mit eventuellen amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer

Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines

Vertrauensanwaltes einverstanden bzw. damit einverstanden, dass Ihre Daten an die

Österreichische Botschaft/Vertrauensanwalt weitergegeben werden?

VP: Ja.

LA: Haben Sie noch andere Fluchtgründe?

VP: Nein.

LA: Wann haben Sie den Entschluss gefasst Gaza zu verlassen?

VP: Am 19.03.2018.

LA: Wann haben Sie Ihre Heimat verlassen (Datum, Uhrzeit, Tageszeit,…)?

VP: Ich verließ meine Heimat am Folgetag, den 20.03.

LA: Wo haben Sie Ihr Heimatland verlassen? Beschreiben Sie ggf. die Gegend!

VP: Von XXXX durch einen Tunnel nach Ägypten.

LA: Sie sind illegal ausgereist?

VP: Ja.

LA: Über welche Länder sind Sie gereist? Wie lange haben Sie sich dort jeweils

aufgehalten?

VP: Ich bin nach Ägypten, war dort zwei Tage. Danach in der Türkei, wo ich auch etwa

zwei Tage gewesen bin. Ich bin dann nach Griechenland, vielleicht einen Tag. Dann

über Mazedonien und Serbien und weitere mir unbekannte Länder im LKW bis nach

Österreich. Hier sagte man mir, dass es hier sicher sei und ich einen Asylantrag

stellen könne.

LA: Was haben Sie in Griechenland gemacht?

VP: Ich wartete auf den Schlepper.

LA: Warum blieben Sie nicht in Griechenland?

VP: Es wurde vereinbart, dass ich mit dem LKW nach Österreich oder in ein anderes

Land geschleppt werde, weil ich in einem Land sein wollte, welches die Situation in

Gaza kennt. Die Schlepper rieten mir dazu.

LA: Wissen Sie, dass Griechenland Mitglied der Europäischen Union ist?

VP: Die Schlepper ließen mir keine Zeit, darüber nachzudenken. Sie wollten mich

unbedingt hier her bringen.

LA: Wo haben Sie den Kontakt zu diesen Schleppern aufgenommen?

VP: In der Türkei.

LA: Sagten Sie zum Schlepper, wo Sie hinmöchten?

VP: Ich sagte, dass ich ein sicheres Land suche, welches die palästinensische Situation

kennt und wo Gesetze herrschen.

LA: Wie oft wurden Sie verhaftet oder gefangen gehalten?

VP: Zweimal wurde ich verhaftet. Einmal mit meiner Familie und einmal alleine. Einmal

wurde ich auch entführt.

LA: Wissen Sie, wo man Sie hinbrachte, als Sie entführt wurden?

VP: Das weiß ich nicht.

LA: Kannten Sie die Entführer?

VP: Nein.

LA: Sagte man Ihnen, warum man Sie entführte, was man von Ihnen wollte?

VP: Sie stellten mir nur Fragen und ich wurde dort auch gefoltert.

LA: Welche Fragen?

VP: Personalien. Fragen nach meinem Beruf und mit wem ich Kontakt habe.

LA: Sonst noch Fragen?

VP: Ob ich Probleme mit irgendjemandem in der Ortschaft hätte und wieso ich diese

Probleme hätte.

LA: Was antworteten Sie?

VP: Ich antwortete und sagte denen meine Meinung und sie fragten mich dann, warum

ich so denken würde. Sie fragten nach Informationen über meinen Vater und meine

Brüder.

LA: Was meinten sie mit „was Sie so denken“?

VP: Ich wusste, dass es um unser Haus geht. Er fragte mich auch, in welchen

Verbindungen ich zu bestimmten Personen stand. Ich kannte aber keine der

genannten Personen.

LA: Sie waren da drei Tage?

VP: Ja.

LA: Fragte man Sie jeden Tag dasselbe?

VP: Ja. Ich durfte meine Familie nicht kontaktieren.

LA: Wie wurden Sie dort gefoltert?

VP: Man hat mich zum Teil zwei bis drei Stunden kopfüber aufgehängt. Nach drei oder

vier Stunden schlug man auf meine Füße.

LA: Sagte man Ihnen, warum man das tat?

VP: Nein, aber nachdem ich draußen war, wusste ich es. Sie hatten nichts gegen mich in

der Hand. Sie wollten irgendwelche Beweise finden. Man sagte mir, dass man mich

so zur Vernunft bringen würde.

LA: Wann war diese Entführung?

VP: 2016

LA: Wann genau?

VP: Ich glaube es war im Sommer, Juni.

LA: Wann war der Streit in Ihrem Keller?

VP: Das war im Februar 2015. Ich wurde vom Imam der Mosche (A) und vom

Hamasführer (B) angezeigt, aber sie verzichteten dann wieder auf deren Anzeige,

wenn wir im Gegenzug unser Kellerabteil wieder hergeben (C).

LA: Wann wurden Sie zum zweiten Mal von der Polizei festgenommen?

VP: Das war nach der Entführung.

LA: Unmittelbar danach?

VP: Nein, ich glaube das war im Juli 2017.

LA: Mit welcher Begründung hat man Sie festgenommen?

VP: Weil mein Bruder und ich Leute aus unserem Keller rausgeworfen haben. Es kam

wieder zum Streit.

LA: Fanden jemals Übergriffe gegen Ihre Person statt?

VP: Seit 2015 fühlte ich mich nicht sicher.

LA: Ich wiederhole: fanden jemals Übergriffe gegen Ihre Person statt?

VP: Während der Entführung. Auch im Gefängnis wurde ich geschlagen.

LA: Haben Sie jemals an bewaffneten Auseinandersetzungen teilgenommen? Wenn ja,

an welchen und in welchem Zeitraum?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie jemals, oder haben Sie Kontakt zu terroristischen Vereinigungen?

VP: Nein.

LA: Sie sagten, dass auch „andere Dinge“ im Keller gemacht wurden. Welche Dinge

waren das?

VP: Sie haben dort alles geplant. Es war so etwas wie ein „Hamas Planungsbüro“. Es gab

zwei Moscheen bei uns. Nachdem eine Bombardiert wurde, hat sich alles bei uns im

Keller abgespielt. Der Keller wurde dann zum Planungszentrum.

LA: Was störte Sie daran, dass dort etwas geplant wird?

VP: Weil die Israelis das gemerkt hätten, dann hätten die unser Haus unter Beschuss

genommen.

LA: Sind Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen Land vorbestraft? Wenn ja,

weshalb?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie weitere persönliche Probleme mit staatlichen Behörden, Gerichten oder

der Polizei in Ihrem Heimatland?

VP: Nein, ich hatte Probleme mit der Hamas und nicht mit unserer Regierung. Ich

erkenne die Hamas nicht als Regierung an.

LA: Waren Sie oder ein Familienmitglied Sympathisant, Unterstützer, Anhänger oder

Mitglied einer politischen Partei oder Bewegung, der Gewerkschaft, einer Vereinigung

oder Religionsgemeinschaft?

VP: Nein.

LA: Waren Sie politisch aktiv?

VP: Wer nicht für die Hamas ist, ist gegen die Hamas, aber ich war nicht politisch aktiv.

Ich anerkenne die palästinensische Regierung, welche in XXXX ist. Diese ist die

einzige Regierung für das palästinensische Volk.

LA: Hätten Sie die Möglichkeit gehabt ins Westjordanland zu gehen?

VP: Nein, das ist verboten. Wir wollten sogar die palästinensischen Führer im

Westjordanland benachrichtigen, aber das ging nicht. XXXX hat im Gazastreifen

ein Büro, aber man sagte uns dort, dass in Gaza eben Hamas herrscht und sie

keinen Einfluss drauf hätten.

LA: Haben Sie vor Ihrer Ausreise an Demonstrationen teilgenommen?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Österreich schon einmal Probleme mit Gerichten, Polizei oder

Verwaltungsbehörden?

VP: Nein.

LA: Haben Sie in einem anderen Land jemals einen Asylantrag gestellt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie heute persönliche Dokumente mit, die Sie vorlegen wollen und in Ihrem

Verfahren bis dato noch nicht vorgelegt haben?

VP: Ja, ich lege Kopien folgender Dokumente vor: Anzeigen des Imams (A) und des

Hamasführers (B), Einwilligungserklärung, das Kellerabteil abzutreten (C),

Bestätigung der PPTA (D), Bescheid, wonach der Hamas der Bau eines Fensters

untersagt wurde, sie haben es trotzdem gemacht (E), Anzeige von uns, dass die

Menschen im Keller unsere Familie belästigen (F), Deutschkursbestätigung,

Bestätigung der Marktgemeinde XXXX

LA: Sind Sie arbeitsfähig? Welche Arbeiten können Sie verrichten?

VP: Ja. Ich würde gerne wieder meinem Beruf nachgehen.

LA: Besuchen Sie derzeit einen Deutschkurs oder haben Sie bereits einen Deutschkurs

besucht?

VP: Ich habe den Einstiegskurs gemacht, aber seither habe ich keinen Deutschkurs mehr

gemacht. Nein, aber ich spreche Englisch.

LA: Sind Sie Mitglied in einem österreichischen Verein?

VP: Ich lege einen Ausweis für Studierende der Universität XXXX vor. Ich wollte zuerst

Deutsch lernen und dann in meinem Ausbildungsbereich weiter studieren. Ich nahm

an Kursen zum Thema Gesundheit teil. Ich war sehr überrascht, weil die Kurse auf

Deutsch sind und nicht auf Englisch.

LA: Wie möchten Sie in Österreich Ihr Leben gestalten? Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft

in Österreich vor?

VP: Zuerst möchte ich meine Familie nach Österreich bringen, dann möchte ich in

meinem Beruf weiterarbeiten. Es gibt auch in meinem Ausbildungsbereich

Spezialisierungen, was ich gerne machen würde.

LA: Haben Sie den Dolmetscher während der gesamten Einvernahme einwandfrei

verstanden?

VP: Ja.

LA: Ich beende jetzt die Befragung. Gibt es noch irgendetwas, das Sie hinzufügen

wollen? Gibt es noch irgendwelche Unterlagen, die Sie vorlegen wollen?

VP: Ich möchte sobald wie möglich meine Familie herbringen, weil ich meine Familie im

Gazastreifen nicht schützen kann. Ich möchte, dass sie auch in Freiheit leben

können. Ich möchte, dass meine Töchter in Freiheit leben. Ich hoffe, dass ich sehr

bald einen Bescheid haben werde.

LA: Hatten Sie genug Zeit und die Möglichkeit, alles vorzubringen, was von Bedeutung ist

oder Ihnen wichtig war?

VP: Ja.

LA: Ihnen wurden landeskundliche Feststellungen zum Palästinensischen Gebiet Gaza

übermittelt. Diese dienen zusätzlich der Entscheidungsfindung und Würdigung Ihres

Vorbringens. Möchten Sie dazu etwas sagen?

VP: Ich habe es nicht gelesen, ich kann dazu nichts sagen.

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird nunmehr rückübersetzt. Es wird erläutert, dass

danach die Möglichkeit besteht, noch etwas richtig zu stellen oder

hinzuzufügen.

LA: Haben Sie die Rückübersetzung des Dolmetschers einwandfrei verstanden?

VP: Ja.

LA: Haben Sie nun nach der Rückübersetzung Fragen oder Einwendungen

vorzubringen?

VP: Nein.

LA: Möchten Sie eine Kopie dieser Niederschrift ausgefolgt bekommen?

VP: Ja.

Anmerkung: Der VP wird mitgeteilt, dass die Ergänzung nun rückübersetzt wird, und dass

sie im Anschluss mit der Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der

Niederschrift und Rückübersetzung bestätigt.

(…)“

Vorgelegt vor der bB wurde von den bP:

?        Schreiben über gemeinnützige Tätigkeit - Marktgemeinde XXXX – (Beschäftigung von 17.09.2018 – 21.09.2018)

?        Kursbesuchsbestätigung – Deutsch für Asylwerbende A1/1 Einstiegskurs aus 2018

?        Kopie der Beschwerde an Justizanstalt vom Vater der bP, datiert auf XXXX 2014 betreffend Störung der Privatsphäre beim Haus durch Einbau von Fenstern in Moschee

?        2 Kopien – Zurückziehung Anzeige (einvernehmliche Einigung), datiert auf XXXX 2015

?        Kopie – Anzeige an Gericht (Nichtbearbeitung der Beschwerde durch Gemeinde bzw. Bürgermeister wegen Bauvorhaben einer Moschee in der Nähe durch Vater der bP), datiert auf 13.12.2015

?        Kopie – Schreiben Friedensstiftung Beirat Stadt XXXX , datiert auf XXXX 2015 betreffend Streit zwischen bP sowie deren Brüder und Vater am XXXX 2015 mit Anwesenden in der Moschee – Es sei zu einvernehmlicher Lösung gekommen

?        Kopie – Arbeitsbestätigung Naturheilkundeklinikum, datiert auf 30.05.2017

Der Antrag auf internationalen Schutz wurde folglich vom Bundesamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (I.).

Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Palästinensische Gebiete - Gaza nicht zuerkannt (II.).

Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt (III.).

Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Gaza gemäß § 46 FPG zulässig sei (IV. und V.).

Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (VI.).

Das Bundesamt gelangte im Wesentlichen zur Erkenntnis, dass hinsichtlich der Gründe für die Zuerkennung des Status eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten eine aktuelle und entscheidungsrelevante Bedrohungssituation nicht glaubhaft gemacht worden sei. Ebenso ergebe sich aus der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat in Verbindung mit ihrer persönlichen Situation keine mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit drohende bzw. reale Gefährdung der bP. Relevante Abschiebungshindernisse würden demnach nicht vorliegen. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen seien nicht gegeben. Ein die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung übersteigendes Privat- und Familienleben würde nicht gegeben sein und werde daher eine Rückkehrentscheidung mit der angegebenen Frist für die freiwillige Ausreise verfügt.

Gemäß Aktenvermerk vom 23.04.2019 wurde die bP an diesem Tag in der Regionaldirektion vorstellig. Sie beschwerte sich über den zugestellten, negativen Bescheid und wurden mehrere Personen der bB hinzugezogen, um die bP, welche die Dienststelle nicht verlassen wollte, zu beruhigen. Die bP wurde auf die Möglichkeit einer Beschwerde über die im Haus anwesende Rechtsberaterin belehrt, sie wollte aber, dass der Bescheid sofort an Ort und Stelle abgeändert wird. Beim anschließend doch mit der Rechtsberaterin geführten Gespräch drohte sie mit Suizid und wurde die Polizei verständigt. Trotz mehrfachen Aufforderungen, dass sie die Dienststelle verlassen müsse, verweigerte die bP dies und forderte Anwesende auf, dass sie ihre Ausweise zeigen müssten. Schließlich musste die bP bei Gegenwehr zu Boden gebracht werden, wobei sie ein rohes Ei in Richtung eines Referenten warf. Ein weiteres rohes Ei konnte sie nicht mehr werfen und beschimpfte sie die Polizisten im Rahmen der Abführung mit „Motherfucker, Arschlöcher, I saw you und You kill my son“.

Gegen den Bescheid wurde innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass die bP ihre Aussagen vollinhaltlich aufrecht erhalte. Sie habe soweit ihr möglich am Verfahren mitgewirkt und habe es die bB verabsäumt, den vorgebrachten Hinweisen von Amts wegen nachzugehen. Die bP habe nachvollziehbar angegeben, dass sie aufgrund der politischen Gesinnung das Heimatland verlassen habe müssen, da sie von der radikal-islamistischen Hamas, die den Gaza Streifen kontrolliert, verfolgt worden sei. Die bP hätte sich geweigert, aus dem Keller ihres Hauses ein geheimes Planungszentrum der Hamas zu machen, da dies eine Gefahr für die in den darüber liegenden Etagen des Hauses lebende Familie bedeutet hätte. Die bP und ihre Familie wäre Opfer des arabisch-israelischen Konflikts. Vorgelegt wurden die Übersetzung des Versöhnungsvertrags vom XXXX 2015 und des Verpflichtung und Vereinbarungsvertrags vom 17.05.2015. Der bP stünde keine IFA zu und stehe die Hamas auf der Liste der Terroristischen Vereinigungen. Sie könne auch keinen Schutz vor Verfolgung finden.

Am 19.05.2019 langte eine Mitteilung darüber ein, dass von der Verfolgung der bP wegen § 15, 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) vorläufig zurückgetreten worden ist.

Vom BVwG wurde das Verfahren der bP mit Beschluss vom 24.06.2019 eingestellt, da die bP seit XXXX im ZMR nicht mehr aufschien und aus der Grundversorgung seit 06.05.2019 keine Leistungen mehr bezogen hat. Ihr Aufenthalt war unbekannt. Die bP hat damit ihre Mitwirkungspflichten verletzt und gab auch die Vertretung der bP bekannt, dass sie ihren Klienten nicht erreichen können.

Am 03.01.2020 langte eine Adressenbekanntgabe samt Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens beim BVwG ein und wurde das Verfahren mit verfahrensleitendem Beschluss fortgesetzt.

Am 23.04.2020 wurde der bP zu ihrer Anfrage (samt Vorlage eines Befundberichts vom 09.01.2020, aus welchem hervorgeht, dass die bP in Belgien behandelt worden ist) mitgeteilt, dass mit einer Bearbeitung voraussichtlich 2021/2022 zu rechnen ist.

Dem Fristsetzungsantrag vom 30.11.2020 der bP wurde vom VwGH (Entscheidung vom 15.12.2020) Folge gegeben und wurde angeordnet, dass das BVwG bis zum 22.03.2021 eine Entscheidung zu Treffen habe.

Mit Mail vom 03.12.2020 wurde ein in arabischer Sprache verfasstes Schreiben vom 16.07.2020 vorgelegt, welches vom Bezirksvorsteher der Heimatstadt der bP unterfertigt wäre und das Fluchtvorbringen der bP bestätigen würde.

Mit Schriftsatz vom 07.01.2021 wurde die bP vom BVwG im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungs- und Verfahrensförderungspflicht gem. § 15 AsylG, § 39 Abs 2a AVG, aufgefordert Fragen zum aktuellen Stand ihres Privat- und Familienlebens in Österreich zu beantworten und Angaben zu machen, ob sich seit Einbringung der Beschwerde in Bezug auf ihre Problemlage im Herkunftsstaat eine Änderung ergeben hat. Gleichzeitig wurde sie darin aufgefordert allfällige Behauptungen zu diesen Punkten, soweit als möglich, durch Bescheinigungsmittel nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

Die belangte Behörde wurde im gleichen Schriftsatz als Verfahrenspartei aufgefordert darzulegen inwiefern sie ihren Antrag auf Abweisung der Beschwerde, nunmehr unter Berücksichtigung der aktuellen Lage im Herkunftsstaat, zu begründen beabsichtige.

Zudem wurden den Parteien vom BVwG im Rahmen des Parteiengehörs mit Schreiben vom 12.02.2021 Berichte übermittelt, die das Verwaltungsgericht zur Beurteilung der aktuellen asyl- und abschiebungsrelevanten Lage zugrunde legt.

Die bB teilte in der Stellungnahme vom 20.01.2021 mit, dass sich insbesondere die Situation in der Herkunftsregion der bP nicht maßgeblich verschlechtert habe und die bP zudem im Verfahren ihre Mitwirkungspflichten eklatant verletzt habe. Die Angaben der bP seien zur Gänze unglaubwürdig und hätte sich nunmehr insbesondere gezeigt, dass die bP auch zu ihrem Fluchtweg nicht der Wahrheit entsprechende Angaben getätigt hätte. Da bei Visaerteilung auch die finanziellen Mittel nachzuweisen wären, stelle sich die Situation der Familie wohl besser dar, als dies von der bP dargestellt worden sei. Vorgelegt wurden das Wiederaufnahmegesuch von Belgien und eine Kopie des Reisepasses samt Visa sowie die Visaauskunft.

Die bP brachte schriftliche Stellungnahmen mit 25.01.2021, 26.01.2021 und 27.01.2021 ein und legte mit Schreiben vom 03.03.2021 Unterlagen (Schreiben von UNRWA dass die bP nicht registriert ist, Einstellungszusage einer Reinigungsfirma undatiert, Fachärztlicher Befundbericht betreffend psychischem Gesundheitszustand und Behandlung) vor.

Demnach hätten sich die Fluchtgründe nicht geändert, die Schwester der bP habe mitgeteilt, dass erst kürzlich der Vater der bP von der Hamas bedroht worden und nach dem Aufenthaltsort der bP befragt worden wäre (Schreiben vom 25.01.2021) bzw. hätte der Vater eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass er die bP ausliefere, sobald sie erscheine (Schreiben vom 27.01.2021). Die bP lerne Online Deutsch und habe einen Freund über eine Internetplattform kennen gelernt und wurde auf die Ausführungen in der Beschwerde verwiesen. Vorgelegt wurden medizinische Unterlagen, ein Zertifikat der Universität in Gaza sowie Unterlagen zum Aufenthalt in Belgien.

Die Situation im Gaza habe sich nicht verbessert und wurde aus einzelnen Passagen der übermittelten Länderinformationen zitiert. Die bP habe angegeben, dass sie aufgrund der Verfolgung durch die Hamas einer besonderen Gefährdung unterliege. Sie habe Angst, im Falle der Rückkehr Opfer einer willkürlichen Tötung zu werden bzw. Folter und willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt zu sein. Abgesehen von der individuellen Bedrohung habe sich die allgemeine Lage verschlechtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Länderberichte und des instabilen Gesundheitszustandes der bP sei davon auszugehen, dass die bP im Falle der Rückkehr in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Lage gerate.

Die vom BVwG von der bB angeforderten Auskünfte wurden am 24.02.2021 von der bB übermittelt.

Am 03.03.2121 führte das Bundesverwaltungsgericht in Anwesenheit der bP sowie im Beisein ihres bevollmächtigten Vertreters und eines Vertreters der bB eine Verhandlung durch.

Erstmals im Zuge der Verhandlung gab die bP bekannt, dass es einen Zeugen für das Fluchtvorbringen gäbe, dieser vor dem Verhandlungssaal warte und wurde dieser Zeuge einvernommen.

Die Befragung der bP sowie des Zeugen in der Verhandlung gestaltete sich im Wesentlichen wie folgt (Auszug aus der Verhandlungsschrift):
„(…)

Versorgungs- u. Wohnsituation vor der Ausreise im Hks.:

Wie haben Sie seit Sie erwachsen sind bisher in Ihrem Herkunftsstaat Ihr Leben finanziert?

Mein Vater arbeitete in den VAE, er finanzierte meine Schule, mein Studium, meine Heirat. Nach meinem Abschluss habe ich dann selbst gearbeitet und für mich gesorgt.

Welchen Job hatten Sie im Gaza zuletzt und wieviel haben Sie verdient?

XXXX , ich war selbstständig. Ich habe zwischen 2000 und 2800 Schekel (phonetisch, israelische Währung) verdient. 1 Euro sind 4 Schekel.

Wie waren das letzte halbe Jahr vor der Ausreise aus dem Gaza Ihre Wohnverhältnisse?

Lebten Sie in einer Wohnung, einem Haus, zur Miete oder Eigentum? Alleine oder gemeinsam mit anderen?

Ich habe im Familienhaus gewohnt, aber ich hatte dort selbst eine eigene Wohnung. Das Haus besteht insgesamt aus 7 Wohnungen.

Wer wohnt aktuell in diesem Haus?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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