RS Vwgh 1981/12/3 2902/80

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Veröffentlicht am 03.12.1981
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Baurecht - Stmk
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Stmk 1968 §6
VVG §5 Abs1

Rechtssatz

Die auf § 6 BauO gestützte Festlegung im Widmungsbescheid, einen bestimmten Grundstreifen lastenfrei und unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten, beinhaltet eine vom Widmungsberechtigten zu erfüllende Verpflichtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002902.X01

Im RIS seit

04.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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