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Baurecht - StmkNorm
BauO Stmk 1968 §6Rechtssatz
Die auf § 6 BauO gestützte Festlegung im Widmungsbescheid, einen bestimmten Grundstreifen lastenfrei und unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten, beinhaltet eine vom Widmungsberechtigten zu erfüllende Verpflichtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002902.X01Im RIS seit
04.06.2021Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021