RS Vwgh 2021/3/9 Ra 2019/04/0143

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Veröffentlicht am 09.03.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2

Rechtssatz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in einem Verwaltungsstrafverfahren kann - dem Grunde nach - einer Auskunft durch die zuständige Behörde gleichgehalten werden (vgl. - dort noch zur Entscheidung eines Unabhängigen Verwaltungssenates - VwGH 28.2.2018, Ra 2018/04/0004, Rn. 36).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040143.L05

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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