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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §105 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/03/0067 B 2. August 2017 RS 3 (hier: betreffend eine Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB)Stammrechtssatz
Dass die Bedrohung mehrerer Menschen mit dem Umbringen eine konkrete Tatsache im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG 1996 darstellt, die ein für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Waffenverbotes relevantes Bild von der Persönlichkeit eines Menschen vermitteln kann und wegen des damit zu Tage getretenen Aggressionspotenzials ein Waffenverbot zu rechtfertigen vermag, entspricht den Leitlinien der Rechtsprechung des VwGH (vgl zuletzt etwa VwGH vom 17. Mai 2017, Ra 2016/03/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030039.L05Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021