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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/05/0169 B 22. September 2020 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine bestimmte bauliche Anlage ein "aliud" darstellt oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre (vgl. etwa VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0258, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050064.L01Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021