RS Vwgh 2021/4/19 Ra 2021/05/0048

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Veröffentlicht am 19.04.2021
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauO OÖ 1994 §31
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §30b
VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0049
Ra 2021/05/0050

Rechtssatz

Gegenständlich geht es um die Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet. Sache des Beschwerdeverfahrens war lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung. Eine meritorische Entscheidung über den Baubewilligungsantrag ist nicht erfolgt, weshalb eine Verletzung der Revisionswerber in ihren Nachbarrechten gemäß § 31 OÖ BauO 1994 ausscheidet (vgl. dazu auch VwGH 25.9.2019, Ra 2019/05/0227, 0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050048.L03

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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