RS Vwgh 2021/4/21 Ra 2021/18/0137

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Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §57 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Die Fälle, in denen im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" von Amts wegen oder auf begründeten Antrag zu erteilen ist, sind in den Z 1 bis 3 des § 57 Abs. 1 AsylG 2005 taxativ aufgelistet (vgl. ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP 47).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180137.L02

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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