Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4Rechtssatz
Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat (vgl. VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020083.L01Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021