RS Vwgh 2021/4/21 Ra 2020/02/0064

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Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §98a Abs3 idF 2017/I/009
KFG 1967 §98a idF 2017/I/009
VStG §17
VStG §18
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

§ 98a Abs. 3 KFG 1967 ordnet idF. der 34. KFG-Novelle 1967, BGBl. I Nr. 9/2017, in seinem zweiten Satz an, dass diese Geräte oder Gegenstände für verfallen zu erklären sind. Eine Strafe wird im gesamten § 98a KFG 1967 nicht angeordnet. Der Verfall als Haupt- oder Nebenstrafe nach §§ 17 f VStG setzt jedoch voraus, dass der Verfall in der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift ausdrücklich als Strafe angedroht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L05

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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