RS Vwgh 2021/4/21 Ra 2020/02/0064

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Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §98a Abs1

Rechtssatz

Für eine Verletzung des § 98a Abs. 1 KFG 1967 kommt es nicht darauf an, ob der Täter das Gerät zur Beeinflussung oder Störung der Verkehrsüberwachung an seinem oder an einem anderen Kraftfahrzeug anbringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L09

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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