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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §98a Abs1Rechtssatz
Für eine Verletzung des § 98a Abs. 1 KFG 1967 kommt es nicht darauf an, ob der Täter das Gerät zur Beeinflussung oder Störung der Verkehrsüberwachung an seinem oder an einem anderen Kraftfahrzeug anbringt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L09Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021