RS Vwgh 2021/4/21 Ra 2020/02/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z2
VwGVG 2014 §38

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles

neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere

damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige

Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen

Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der

verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg

11528 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L01

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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