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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3Stammrechtssatz
Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles
neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere
damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige
Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen
Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der
verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg
11528 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L01Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021