Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Gefährdung eines Drittstaatsangehörigen in seinem Herkunftsstaat ist im Rahmen des Asylverfahrens bzw. im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Abschiebung zu prüfen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das VwG einem diesbezüglichen Vorbringen des Fremden im Rahmen der von ihm durchgeführten Interessenabwägung im Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung kein entscheidendes Gewicht beigemessen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220276.L02Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021