RS Vwgh 2021/4/27 Ra 2020/14/0536

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Veröffentlicht am 27.04.2021
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §35
FrPolG 2005 §11a Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/14/0537

Rechtssatz

Der VwGH hat bereits klargestellt, dass es - gerade im Hinblick auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren nach § 11a Abs. 2 FrPolG 2005 - auch in den Fällen des § 35 AsylG 2005 jederzeit möglich ist, neue Visaanträge zu stellen (vgl. VwGH 27.6.2017, Ra 2017/18/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140536.L03

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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