Norm
AußStrG §111Rechtssatz
Bei allfälligen Anordnungen über die Modalitäten des begleiteten Kontaktrechts kann nicht von den Vorgaben der jeweils geltenden COVID-19-SchutzmaßnahmenVO abgewichen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133598Im RIS seit
31.05.2021Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021