RS OGH 2021/3/24 3Ob218/20k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2021
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Norm

ZPO §227
ZPO §560
ZPO §567

Rechtssatz

Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung eines im allgemeinen Streitverfahren zu erhebenden Anspruchs mit einem Übergabeauftrag (einer Aufkündigung) kann nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann meritorisch zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133597

Im RIS seit

31.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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