Norm
ZPO §227Rechtssatz
Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung eines im allgemeinen Streitverfahren zu erhebenden Anspruchs mit einem Übergabeauftrag (einer Aufkündigung) kann nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann meritorisch zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133597Im RIS seit
31.05.2021Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021