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AbgabenverfahrenNorm
BAO §212 Abs1Rechtssatz
In einem Verfahren, das lediglich der Einräumung von Zahlungserleichterungen dient, kann die Frage der Fälligkeit der Abgabenschuld nicht mehr aufgeworfen werden (Hinweis: Im Beschwerdefall war eine Benützungsbewilligung erteilt und Gebrauchsgebühr vorgeschrieben worden, lange bevor noch das betreffende Objekt errichtet war und somit tatsächlich in Benützung genommen werden konnte. Den Abgabenbescheid hatte der Bf jedoch in Rechtskraft erwachsen lassen und erst dann - eben im Verfahren über die Zahlungserleichterung - Unbilligkeit geltend gemacht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000223.X01Im RIS seit
18.05.2021Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021