RS Vwgh 1968/3/12 0449/67

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Veröffentlicht am 12.03.1968
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Index

Dienstrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Durch einen Bescheid, der inhaltlich nur eine Widerrufsklausel zu einem begünstigenden Akt beseitigt, kann der Begünstigte nicht in seinen Rechten verletzt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000449.X02

Im RIS seit

21.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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